Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt als ersten Schritt, die in der Anlage dargestellten Ortsverbindungsstraßen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen und nach Rechtskraft der Einziehungen die jeweiligen Entschädigungen an die Gemeinden auszuzahlen.

 

Folgende Straßen werden zunächst zurückgestellt:

 

a)         die Ortsverbindungsstraße C 29 a – Flecken Clenze – 1,3 km - vorbehaltlich eines klärenden Gespräches mit der Gemeinde Clenze und der Gemeinde Luckau (Wendland) -

 

b)         die Ortsverbindungsstraße C 52 – Gemeinde Lemgow/Gemeinde Lübbow

 

 

Ziel der Samtgemeinde ist es weiterhin, möglichst alle vorgeschlagenen Straßen einzuziehen. Hierzu sind weitere Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden zu führen. Sofern bei der jeweiligen Gemeinde nicht die Quote von 80 % der Vorschläge bezogen auf die ursprünglich vorgeschlagenen Längen erreicht wird, soll eine Einziehung ohne Zustimmung der jeweiligen Gemeinde und ohne Entschädigungszahlung vorgenommen werden.