Sitzung: 22.10.2014 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 063/2014 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt als ersten Schritt, die in der Anlage
dargestellten Ortsverbindungsstraßen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen
und nach Rechtskraft der Einziehungen die jeweiligen Entschädigungen an die
Gemeinden auszuzahlen.
Folgende Straßen
werden zunächst zurückgestellt:
a) die
Ortsverbindungsstraße C 29 a – Flecken Clenze – 1,3 km - vorbehaltlich eines
klärenden Gespräches mit der Gemeinde Clenze und der Gemeinde Luckau (Wendland)
-
b) die Ortsverbindungsstraße C 52 –
Gemeinde Lemgow/Gemeinde Lübbow
Ziel der Samtgemeinde ist es weiterhin, möglichst
alle vorgeschlagenen Straßen einzuziehen. Hierzu sind weitere Verhandlungen mit
den betroffenen Gemeinden zu führen. Sofern bei der jeweiligen Gemeinde nicht
die Quote von 80 % der Vorschläge bezogen auf die ursprünglich vorgeschlagenen
Längen erreicht wird, soll eine Einziehung ohne Zustimmung der jeweiligen
Gemeinde und ohne Entschädigungszahlung vorgenommen werden.