Sitzung: 24.04.2007 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: -, Enthaltungen: 1
Vorlage: 107/1
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
a) nimmt vom Abschlusskonzept über die
Bildung von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz
Kenntnis,
b) erklärt seine grundsätzliche
Bereitschaft, mit dem Landkreis und den Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow im
Rahmen von Verwaltungsgemeinschaften in den Bereichen zusammenzuarbeiten, wo es
wirtschaftlich und sinnvoll ist und
c) beschließt, sich für den Abschluss der
einzelnen Verwaltungsgemeinschaften eine Einzelbeschlussfassung vorzubehalten,
wobei folgende Punkte geklärt sein müssen, damit es nicht zu Schadenersatzansprüchen
und zusätzlichen finanziellen Belastungen der Samtgemeinde führt:
- Vergaberecht
- Steuerrecht
einschließlich Mehrwertsteuer
- Finanzielle
Auswirkung auf die Samtgemeinde