Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: -, Enthaltungen: 1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

a)        nimmt vom Abschlusskonzept über die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz Kenntnis,

 

b)        erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, mit dem Landkreis und den Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow im Rahmen von Verwaltungsgemeinschaften in den Bereichen zusammenzuarbeiten, wo es wirtschaftlich und sinnvoll ist und

 

c)         beschließt, sich für den Abschluss der einzelnen Verwaltungsgemeinschaften eine Einzelbeschlussfassung vorzubehalten, wobei folgende Punkte geklärt sein müssen, damit es nicht zu Schadenersatzansprüchen und zusätzlichen finanziellen Belastungen der Samtgemeinde führt:

 

-           Vergaberecht

 

-           Steuerrecht einschließlich Mehrwertsteuer

 

-           Finanzielle Auswirkung auf die Samtgemeinde