Sitzung: 14.12.2017 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom
11.12.2017) mit folgenden Änderungen:
- Der Planungsprozess für eine Sanierung /
einen Neubau des Rathauses ist in die Öffentlichkeit zu tragen und eng von der
bestehenden Planungsgruppe zu begleiten. In der Planungsgruppe ist auch die
Stadt Lüchow (Wendland) einzubinden.
Haushaltssatzung
der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2018 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 9.443.800,00
Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 19.365.000,00
Euro
Überschuss 78.800,00
Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge 0,00
Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen 0,00
Euro
2.
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.882.400,00
Euro
2.2 der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.221.200,00
Euro
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 661.200,00 Euro
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 475.400,00
Euro
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.280.700,00
Euro
Saldo aus
Investitionstätigkeit 1.805.300,00
Euro
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.789.600,00
Euro
2.6.der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 421.700,00
Euro
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 1.367.900,00
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
der Einzahlungen
des Finanzhaushaltes 21.147.400,00
Euro
der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes 20.923.600,00
Euro
Saldo 223.800,00
Euro
§ 1a
Der Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“
wird im Erfolgsplan festgesetzt:
in den Erträgen auf
1.692.040,00
Euro
in den Aufwendungen auf 1.712.040,00 Euro
in dem Jahresergebnis auf
- 20.000,00 Euro
Der Wirtschaftsplan
für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“
wird im Vermögensplan festgesetzt:
in den Einnahmen auf 114.780,00 Euro
in den Ausgaben auf 114.780,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag
der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.789.600,00 Euro festgesetzt.
§ 2 a
Der Gesamtbetrag
der Kredite wird für 2018 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“
festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden in Höhe von 3.300.000,00 Euro veranschlagt.
§ 3 a
Verpflichtungsermächtigungen
werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.147.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 4 a
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“
festgesetzt für 2018 auf 0,00 Euro.
§ 4 b
Die Planansätze des
Erfolgs- und Vermögensplanes 2018 des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
§ 5
Der Hebesatz für
die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.
Lüchow (Wendland), 14.12.2017
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Der Samtgemeindebürgermeister
(Schwedland)