Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 11.12.2017) mit folgenden Änderungen:

 

-       Der Planungsprozess für eine Sanierung / einen Neubau des Rathauses ist in die Öffentlichkeit zu tragen und eng von der bestehenden Planungsgruppe zu begleiten. In der Planungsgruppe ist auch die Stadt Lüchow (Wendland) einzubinden.

 

Haushaltssatzung

der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 14.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1.                   im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                             9.443.800,00 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                           19.365.000,00 Euro

Überschuss                                                                                                                     78.800,00 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                        0,00 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                                       0,00 Euro

 

2.                   im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           18.882.400,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit         18.221.200,00 Euro

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                          661.200,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                   475.400,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                 2.280.700,00 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit                                                                 1.805.300,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                              1.789.600,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                             421.700,00 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                            1.367.900,00 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                              21.147.400,00 Euro

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                             20.923.600,00 Euro

Saldo                                                                                                                  223.800,00 Euro

 

§ 1a

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

             in den Erträgen                                                                   auf                            1.692.040,00 Euro

             in den Aufwendungen                                                    auf                            1.712.040,00 Euro

             in dem Jahresergebnis                                                    auf                         - 20.000,00 Euro

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

             in den Einnahmen                                                             auf                               114.780,00 Euro

             in den Ausgaben                                                                auf                               114.780,00 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.789.600,00 Euro festgesetzt.

 

§ 2 a

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2018 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 3.300.000,00 Euro veranschlagt.

 

§ 3 a

 

Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.147.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4 a

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2018 auf 0,00 Euro.

 

§ 4 b

 

Die Planansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes 2018 des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.

 

 

 

Lüchow (Wendland), 14.12.2017

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

Der Samtgemeindebürgermeister

 

 

(Schwedland)