Sitzung: 21.06.2018 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 035/2018 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde gibt auf Empfehlung des Ausschusses für Welterbe und regionale Entwicklung folgende Stellungnahme ab:
Die Vorranggebiete Leisten, Clenze, Bösel, Tarmitz und
Woltersdorf sind wieder in Eignungsgebiete zu ändern. Außerdem spricht sich der
Rat gegen die Ausweisung des PF 14 aus und somit auch gegen die Möglichkeit des
Repowering im derzeitigen Vorranggebiet östlich Schweskau.