Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.6

Finanzverwaltung

25.065,92

11.1.8

Immobilienmanagement

32.627,54

61.1.1

Steuern, allgemeine Zuweisungen

1.117.462,50

 

b)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksame Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

2.589,26

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend und Familie

 

50.728,02

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

„Jugend- und Familieneinrichtungen“

Neubau Skateranlage                                                                                              4.953,41 €

Erwerb von Spielgeräten                                                                                       4.728,48 €

 

Straßenreinigung, Winterdienst

Müllbehälter mit Aschenbecher                                                                         2.109,05 €

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 38.616,79 € zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2016 heranzuziehen,

 

g)                  den für 2016 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 990.262,18 € durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis zu reduzieren und den noch verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 951.645,39 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

h)                  dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.