Sitzung: 01.07.2020 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 029/2020 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
25.065,92 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
32.627,54 |
61.1.1 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
1.117.462,50 |
b)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksame Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig
zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
28.1.1 |
Heimatpflege und Kultur |
2.589,26 |
36.7.8 |
Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend und Familie |
50.728,02 |
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung
zu stellen:
„Jugend- und Familieneinrichtungen“
Neubau Skateranlage 4.953,41
€
Erwerb von
Spielgeräten 4.728,48
€
Straßenreinigung, Winterdienst
Müllbehälter mit
Aschenbecher 2.109,05
€
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2016 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von
38.616,79 € zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2016 heranzuziehen,
g)
den für
2016 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 990.262,18 €
durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis zu reduzieren und den
noch verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 951.645,39 € auf neue Rechnung vorzutragen
und
h)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.