Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2016 wurde
von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow –
einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2016 mit einem
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis über 990.262,18 € und einem Überschuss im
außerordentlichen Ergebnis von 38.616,79 € ab. Trotz Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten und der
Einsparungen bei den Unterhaltungsaufwendungen fällt das ordentliche Ergebnis
um 1.255.862,18 € schlechter aus als erwartet. Gründe für die Ergebnisverschlechterung sind insbesondere das geringere Aufkommen an
Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie die höheren
Abschreibungen, Kreis- und Samtgemeindeumlage. Das außerordentliche Ergebnis setzt sich aus
Grundstücksverkäufen, außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachvermögen sowie
periodenfremden Erträgen und Aufwendungen zusammen.
Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2016 bei folgenden zahlungswirksamen
Budgets:
|
Plan € |
Ist € |
Überschrei- tung € |
Bereits ge- nehmigt € |
Restbe- trag € |
Finanzverwaltung |
6.800,00 |
312865,62 |
25.065,62 |
0,00 |
25.065,92 |
Immobilienmanagement |
716.300,00 |
750.927,54 |
34.627,54 |
2.000,00 |
32.627,54 |
Verkehrsregelung u.
-lenkung |
0,00 |
51,13 |
51,13 |
51,13 |
0,00 |
Sonstige Einrichtungen
Kinder, Jugend, Familie |
25.700,00 |
27.673,58 |
1.973,58 |
1.973,58 |
0,00 |
Regionalentwicklungsprozesse |
3.600,00 |
7.085,00 |
3.485,00 |
3.485,00 |
0,00 |
Steuern, allgemeine
Zuweisungen |
7.323.100,00 |
8.440.562,50 |
1.117.462,50 |
0,00 |
1.117.462,50 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
65.600,00 |
66.657,52 |
1.057,52 |
1.057,52 |
0,00 |
Aufgrund der festgelegten Unerheblichkeitsgrenze (§ 4 Absatz 1 der
Hauptsatzung) in Höhe von mehr als 5.000,00 € für über- und außerplanmäßige
Aufwendungen, muss der Stadtrat noch über die Budgets „Finanzverwaltung“,
„Immobilienmanagement“ und „Steuern, allgemeine Zuweisungen“ Beschlüsse fassen.
Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets können nur zum Teil durch
Mehrerträge gedeckt werden.
Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den
Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets ist nach § 117
NKomVG nur für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erforderlich. Hier
sind nachträglich noch Mehraufwendungen im Produkt 28.1.1 „Heimat und Kultur“
in Höhe von 2.589,26 € und im Produkt 36.7.8 „Sonstige Einrichtungen Kinder,
Jugend und Familie“ über 50.728,02 € zu genehmigen.
Bei Betrachtung der Finanzlage zeigt sich, dass aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.090.076,47 €
erzielt werden konnte. Dieser liegt wesentlich über den zu leistenden
Tilgungen.
Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 553.578,78 € konnte zu
46,5 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge, Verkäufe von Sachvermögen und
sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Die Finanzierung
des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzbedarfs erfolgte durch
die Inanspruchnahme des Finanzmittelüberschusses aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit.
Unter Hinzurechnung des positiven Saldos aus den haushaltsunwirksamen
Vorgängen ergibt sich eine Finanzmittelüberdeckung in Höhe von 878.086,14 €,
die zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2016 führt. Der
Liquiditätskredit konnte zum 31. Dezember 2016 auf 1.815.603,91 € vermindert
werden.
Die Überschreitungen der investiven Budgets setzen sich folgendermaßen
zusammen:
·
„Jugend-
und Familieneinrichtungen“ – verursacht durch die Mehrausgaben für den Neubau
der Skateranlage und die Anschaffung von Geräten für Spielplätze
·
„Straßenreinigung,
Winterdienst“ – resultierend aus der im Planansatz nicht vorgesehenen
Beschaffung von Müllbehältern mit Aschenbechern
Die bisher nicht
genehmigten Überschreitungen im investiven Bereich sind ebenfalls noch als
über- bzw. außerplanmäßige Aufzahlungen durch den Stadtrat zu genehmigen.
Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2016
mit einer Bilanzsumme über 36.855.998,50 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 35.647.882,21 € ausgewiesen.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen über gesamt 21.253,00 € sind
insbesondere aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahren bei zwei
Gewerbetreibenden erfolgt. Forderungen in Höhe von insgesamt 21.416,03 € (davon
bereits in Vorjahren einzelwertberichtigt: 187,80 €) wurden u. a. aufgrund der
Restschuldbefreiung nach Beendigung der Wohlverhaltensphase im Zusammenhang mit
einem Insolvenzverfahren erlassen.
Im Zuge der unentgeltlichen Übertragung bzw. Übernahme von Vermögen im
Rahmen der Ab- und Aufstufung von Straßen wurden per Saldo 555.540,02 € dem
Reinvermögen zugeführt.
Rückstellungen waren insbesondere für einen
möglichen internen Finanzausgleich zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
und ihren Mitgliedsgemeinden entsprechend der Zielvereinbarung zum Erhalt einer
kapitalisierten Bedarfszuweisung, anhängige Gerichtsverfahren, Rückzahlungen
von Konzessionsabgabe und Prüfungsgebühren zu bilden.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im
Zeitraum vom 2. April 2020 bis 15. Mai 2020 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 15. Mai 2020 kommt
das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass
·
die finanziellen Verhältnisse – auf den
Berichtszeitraum bezogen – weiterhin als angespannt zu bezeichnen sind,
·
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten
wurden,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
25.065,92 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
32.627,54 |
61.1.1 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
1.117.462,50 |
b)
die
Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
28.1.1 |
Heimatpflege und Kultur |
2.589,26 |
36.7.8 |
Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend und Familie |
50.728,02 |
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung
zu stellen:
„Jugend- und Familieneinrichtungen“
Neubau Skateranlage 4.953,41
€
Erwerb von
Spielgeräten 4.728,48
€
Straßenreinigung, Winterdienst
Müllbehälter mit
Aschenbecher 2.109,05
€
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2016 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von
38.616,79 € zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2016
heranzuziehen,
g)
den für
2016 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 990.262,18 €
durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis zu reduzieren und den
noch verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 951.645,39 € auf neue Rechnung
vorzutragen und
h)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen.