Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31/30, Nein: 0/0, Enthaltungen: 0/0, Befangen: 0/1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

 

11.1.4

Personalangelegenheiten

1.750,79

11.1.7

Kasse

1.040,88

11.1.8

Immobilienmanagement

53.375,57

54.5.1

Straßenreinigung, Winterdienst

31.668,87

55.3.1

Friedhof, Bestattungswesen

2.475,18

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

3.514,29

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

597.845,00

 

Insgesamt

688.156,29

                                                                                                                                                

b)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

 

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

28.779,93

11.1.8

Immobilienmanagement

1.603,28

12.6.1

Brandschutz

18.519,61

21.1.1

Grundschulen

374.244,77

36.5.1

Kindertagesstätten

1.511,70

54.1.1

Straßenreinigung, Winterdienst

41.750,17

                     Insgesamt                                                                           466.409,46

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Meldewesen

Digitalisierung Einwohnerdaten                                                                              424,97 €

 

Katastrophenschutz

Einrichtungsgegenstände örtliche Einsatzleitung                                            117,50 €

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen und

 

f)                   mit dem für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 916.122,65 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 303.784,36 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Herr Schwedland verlässt den Vorstandstisch.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.