Sitzung: 08.12.2020 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31/30, Nein: 0/0, Enthaltungen: 0/0, Befangen: 0/1
Vorlage: 040/2020 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
|
€ |
11.1.4 |
Personalangelegenheiten |
1.750,79 |
11.1.7 |
Kasse |
1.040,88 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
53.375,57 |
54.5.1 |
Straßenreinigung, Winterdienst |
31.668,87 |
55.3.1 |
Friedhof, Bestattungswesen |
2.475,18 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
3.514,29 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
597.845,00 |
|
Insgesamt |
688.156,29 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen
Budgets (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
|
Bezeichnung |
€ |
11.1.5 |
Einrichtungen
für die gesamte Verwaltung |
28.779,93 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
1.603,28 |
12.6.1 |
Brandschutz |
18.519,61 |
21.1.1 |
Grundschulen |
374.244,77 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
1.511,70 |
54.1.1 |
Straßenreinigung,
Winterdienst |
41.750,17 |
Insgesamt 466.409,46
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
Meldewesen
Digitalisierung
Einwohnerdaten 424,97
€
Katastrophenschutz
Einrichtungsgegenstände
örtliche Einsatzleitung 117,50
€
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2016 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2016 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen und
f)
mit dem
für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 916.122,65
€ den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und den
Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 303.784,36 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
|
Herr Schwedland
verlässt den Vorstandstisch.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
g) dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.