Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus den nachfolgend genannten zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

 

 

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-

tung

Bereits ge-,

nehmigt

Restbe-

trag

Immobilienmanagement

 

543.500,00

 

1.010.543,45

 

467.043,45

 

0,00

 

467.043,45

Steuern, allgemei-ne Zuweisungen

 

7.286.300,00

 

10.527.906,75

 

3.241.606,75

 

0,00

 

3.241.606,75

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

61.700,00

 

70.397,70

 

8.697,70

 

0,00

 

8.697,70

 

b)                  die Mittel der nachfolgend genannten zahlungsunwirksamen Budgets (innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

 

Plan

 

Ist

Über-

schreitung

noch zu

genehmigen

28.1.1

Heimat und Kultur

15.000,00

23.169,11

8.169,11

7.653,07

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

 

79.300,00

 

 

101.696,51

 

 

22.396,51

 

 

22.327,66

 

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen,

 

d)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  mit dem für 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.232.063,85 € den bestehenden Verlustvortrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 1.433.588,87 € teilweise auszugleichen und

 

f)                   dem Stadtdirektor – Herrn Hubert Schwedland – gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.