Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende neue Fassung der Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung mit folgenden Änderungen:

 

-       In § 2 Absatz 1 wird die monatliche Aufwandsentschädigung von 90,00 € auf 75,00 € geändert. Zusätzlich wird folgender Satz mit aufgenommen: Für die Teilnahme am papierlosen Ratsinformationssystem erhalten die Ratsfrauen und Ratsherren eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 €.

 

-       In § 3 Absatz 2 wird der Betrag für die/den 2. stellv. Samtgemeindebürgermeister/in von 150,00 € auf 170,00 € geändert.

 

-       In § 3 Absatz 3 wird im ersten Satz hinter dem Wort zwei das Wort „/drei“ eingefügt.

 

-       Der 2. Satz wird gestrichen.

 

-       § 8 Absatz 2 Satz 1 wird geändert in: „Auf Anforderung und Nachweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhält jede Fraktion oder Gruppe jährlich einen Sockelbetrag in Höhe von 80,00 €. Zusätzlich wird eine Pauschale pro Fraktions-/Gruppenmitglied in Höhe von 20,00 € gezahlt.

 

Der Halbsatz „per Stichtag 31.03. des laufenden Jahres“ wird gestrichen.

 

Absatz 3 wird gestrichen.