Sitzung: 14.10.2021 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 063/2021 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende neue Fassung der
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz,
Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung mit folgenden Änderungen:
- In § 2 Absatz 1 wird die monatliche
Aufwandsentschädigung von 90,00 € auf 75,00 € geändert. Zusätzlich wird
folgender Satz mit aufgenommen: Für die Teilnahme am papierlosen
Ratsinformationssystem erhalten die Ratsfrauen und Ratsherren eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 €.
- In § 3 Absatz 2 wird der Betrag für die/den
2. stellv. Samtgemeindebürgermeister/in von 150,00 € auf 170,00 € geändert.
- In § 3 Absatz 3 wird im ersten Satz hinter
dem Wort zwei das Wort „/drei“ eingefügt.
- Der 2. Satz wird gestrichen.
- § 8 Absatz 2 Satz 1 wird geändert in: „Auf
Anforderung und Nachweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erhält jede
Fraktion oder Gruppe jährlich einen Sockelbetrag in Höhe von 80,00 €.
Zusätzlich wird eine Pauschale pro Fraktions-/Gruppenmitglied in Höhe von 20,00
€ gezahlt.
Der Halbsatz
„per Stichtag 31.03. des laufenden Jahres“ wird gestrichen.
Absatz 3
wird gestrichen.