Sitzung: 21.10.2010 Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten
Vorlage: 102/2010 ST
Nach kurzer Diskussion
beschließt der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten,
dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Bebauungsplan “Östlich des
Mühlenberges“ wird geändert. Der Geltungsbereich der 1. Änderung erfasst die
Flurstücke 34/2, 34/4, 34/5, 34/20, 34/22 und 34/23, Flur 3, Gemarkung
Kolborn. Für das Änderungsgebiet wird die textliche Festsetzung “Garagen gemäß
§ 12 und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, mit Ausnahme von
Grundstückseinfriedungen, sind in den nicht überbaubaren Flächen unzulässig“
aufgehoben.
Das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nur durchgeführt, wenn die
vorteilhabenden Eigentümer die Kosten der Planung durch Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages übernehmen.