Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Nach Vortrag von Herrn U. Schulz anhand der Sitzungsvorlage Nr. 063/2010 SG vom 11.11.2010 und Verweisung auf das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Lüchow-Dannenberg e. V. beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die Anregung des Kreisfeuerwehrverbandes Lüchow-Dannenberg e. V. zur Heraufsetzung der Altersgrenze im Niedersächsischen Brandschutzgesetz wird inhaltlich unterstützt.