Das
Land Niedersachsen beabsichtigt, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu
ändern. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, zum Änderungsentwurf Stellung zu
nehmen. Diese Stellungnahme muss bis zum 30. November 2010 abgegeben werden.
Nach
Ansicht der Verwaltung sind Stadt und Samtgemeinde nur durch Ziffer 1 k) aa)
betroffen. Unter dieser Ziffer ist vorgesehen das LROP um folgenden Satz zu
ergänzen: „In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen
Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden.“
Auf
Grund dieser in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmenden Regelung
wäre es zukünftig zulässig, in den Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung
bei Repowering-Maßnahmen Anlagen mit einer erheblich größeren Höhe als bisher
zulässig zu errichten (bis zu 140 m Nabenhöhe = 200 m Gesamthöhe ist zurzeit
möglich). Dadurch würde sich zwar die Anzahl der Anlagen um ca. ein Drittel
verringern, aber die Anlagen müssten mit einer Nachtbefeuerung und rotweißen
Flügelenden bzw. Tagbefeuerung ausgestattet sein. Diese Anlagen wären weithin
sichtbar und würden den Denkmalwert der Rundlinge weiter beeinträchtigen.
Die
Vorteile größerer Anlagen liegen in einer besseren Windausnutzung, da die
Luftschichten oberhalb von 60 m über Gelände relativ ungestört sind und dadurch
die Rotoren besser im Wind stehen. Es sind Ertragssteigerungen von bis zu 30 %
je Windpark möglich.
Es
ist abzuwägen, welchem Belang Vorrang eingeräumt werden soll.
Es
wird folgende Stellungnahme vorgeschlagen:
Zu Ziffer 1 k) aa):
Ein Verzicht auf die Höhenbegrenzung in
Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung wird für den Bereich der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht akzeptiert.
Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beabsichtigt, für die einzigartige Siedlungsform der Rundlingsdörfer im Hannoverschen
Wendland einen Antrag auf Aufnahme in das Weltkulturerbe zu stellen. Auf Grund der
Vielzahl der vorhandenen Windenergieanlagen mit einer maximal zulässigen Höhe von 100 m besteht
bereits eine Beeinträchtigung der
denkmalgeschützten Dörfer mit ebenfalls nachteiligen Auswirkungen auf den
Fremdenverkehr. Eine Freigabe der Höhenbegrenzung würde zukünftig bei Repowering-Maßnahmen den Denkmalwert der
Rundlingsdörfer erheblich beeinträchtigen bzw. völlig zunichte machen.
Eine Aufnahme in das Weltkulturerbe wäre dadurch
erheblich erschwert.
Keine
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die von der
Verwaltung ausgearbeitete Stellungnahme zum Entwurf der Änderungsverordnung zum
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen.
ODER
Der
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, keine
Stellungnahme zur Änderungsverordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm
Niedersachsen abzugeben.