Betreff
Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP)
Vorlage
058/2010 SG
Aktenzeichen
611200SG:LROP-Änderung 2010
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) zu ändern. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme muss bis zum 30. November 2010 abgegeben werden.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sind Stadt und Samtgemeinde nur durch Ziffer 1 k) aa) betroffen. Unter dieser Ziffer ist vorgesehen das LROP um folgenden Satz zu ergänzen: „In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden.“

 

Auf Grund dieser in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmenden Regelung wäre es zukünftig zulässig, in den Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung bei Repowering-Maßnahmen Anlagen mit einer erheblich größeren Höhe als bisher zulässig zu errichten (bis zu 140 m Nabenhöhe = 200 m Gesamthöhe ist zurzeit möglich). Dadurch würde sich zwar die Anzahl der Anlagen um ca. ein Drittel verringern, aber die Anlagen müssten mit einer Nachtbefeuerung und rotweißen Flügelenden bzw. Tagbefeuerung ausgestattet sein. Diese Anlagen wären weithin sichtbar und würden den Denkmalwert der Rundlinge weiter beeinträchtigen.

 

Die Vorteile größerer Anlagen liegen in einer besseren Windausnutzung, da die Luftschichten oberhalb von 60 m über Gelände relativ ungestört sind und dadurch die Rotoren besser im Wind stehen. Es sind Ertragssteigerungen von bis zu 30 % je Windpark möglich.

 

Es ist abzuwägen, welchem Belang Vorrang eingeräumt werden soll.

 

Es wird folgende Stellungnahme vorgeschlagen:

 

Zu Ziffer 1 k) aa):

 

Ein Verzicht auf die Höhenbegrenzung in Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung wird für den Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht akzeptiert.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beabsichtigt, für die einzigartige Siedlungsform der Rundlingsdörfer im Hannoverschen Wendland einen Antrag auf Aufnahme in das Weltkulturerbe zu stellen. Auf Grund der Vielzahl der vorhandenen Windenergieanlagen mit einer maximal zulässigen Höhe von 100 m besteht bereits eine Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Dörfer mit ebenfalls nachteiligen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr. Eine Freigabe der Höhenbegrenzung würde zukünftig bei Repowering-Maßnahmen den Denkmalwert der Rundlingsdörfer erheblich beeinträchtigen bzw. völlig zunichte machen. Eine Aufnahme in das Weltkulturerbe wäre dadurch erheblich erschwert.


Keine


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die von der Verwaltung ausgearbeitete Stellungnahme zum Entwurf der Änderungsverordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen.

 

ODER

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, keine Stellungnahme zur Änderungsverordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen abzugeben.