Betreff
108. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet im Ortsteil Schwiepke, Gemeinde Küsten)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
059/2010 SG
Aktenzeichen
612009SG:108.Änderung F-Plan Schwiepke
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 3. Juni 2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan in der Gemeinde Küsten, Ortsteil Schwiepke, wie von der Gemeinde Küsten beantragt, zu ändern. Am westlichen Ortsrand soll ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden, um dem dort ansässigen Betrieb die notwendige Erweiterung zu ermöglichen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 22. Juni 2010 bis 30. Juli 2010. Es liegt eine Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor. Darin wird vorgeschlagen, die Gewerbefläche nur nach Norden zu erweitern oder eine Eingrünung auf den südlich der Straße nach Püggen liegenden Flurstücken vorzusehen. Beides ist nicht umsetzbar. Daher wurde die Planung nicht verändert.

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 29. September 2010 bis einschließlich 29. Oktober 2010. Es ist nur eine Stellungnahme des Landkreises mit einem redaktionellen Hinweis eingegangen.

Das Verfahren kann abgeschlossen werden.


Die Kosten der Planung werden vom vorteilhabenden Unternehmen getragen.


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

b)         die 108. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.