a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 3. Juni 2010 beschlossen, den
Flächennutzungsplan in der Gemeinde Küsten, Ortsteil Schwiepke, wie von der
Gemeinde Küsten beantragt, zu ändern. Am westlichen Ortsrand soll ein
Gewerbegebiet ausgewiesen werden, um dem dort ansässigen Betrieb die notwendige
Erweiterung zu ermöglichen.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 22. Juni 2010 bis 30.
Juli 2010. Es liegt eine Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg
vor. Darin wird vorgeschlagen, die Gewerbefläche nur nach Norden zu erweitern
oder eine Eingrünung auf den südlich der Straße nach Püggen liegenden
Flurstücken vorzusehen. Beides ist nicht umsetzbar. Daher wurde die Planung
nicht verändert.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte vom 29. September 2010 bis einschließlich 29.
Oktober 2010. Es ist nur eine Stellungnahme des Landkreises mit einem
redaktionellen Hinweis eingegangen.
Das
Verfahren kann abgeschlossen werden.
Die
Kosten der Planung werden vom vorteilhabenden Unternehmen getragen.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, aufgeführt, entschieden und
b) die
108. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung
und dem Umweltbericht.