Betreff
Bestimmung eines Wappens, einer Flagge und eines Dienstsiegels
Vorlage
061/2010 SG
Aktenzeichen
102201SG.01
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit der Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Lüchow und Clenze im Jahre 2006 besitzt die neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) kein Wappen. Die Verwaltung ist dem Wunsch einiger Ratsmitglieder gefolgt und hat die Einführung eines Wappens für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorbereitet.

 

Die Annahme eines neuen Wappens ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, über die der Rat gemäß § 40 Absatz 1 Nummer 2 Niedersächsische Gemeindeordnung beschließt, dasselbe gilt für Flaggen. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht mehr erforderlich. Haben sie ein Wappen, so führen sie dieses auch im Dienstsiegel.

 

Wappen und Flaggen sollen den Regeln der Wappenkunde entsprechen und Verwechslungen mit gleichartigen Wappen und Flaggen sollen vermieden werden. Es ist daher darauf zu achten, dass das Wappen in seiner äußeren Form und Anlage nicht gegen solche Regeln der Wappenkunde verstößt, die auf historischen, künstlerischen und praktischen Gesichtspunkten beruhen (Bedeutung, Einfachheit, Klarheit, Übersichtlichkeit). Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, wurde Kontakt mit Herrn Dr. Rabbow, Berlin, aufgenommen. Er ist ein kompetenter Heraldiker und befasst sich seit Jahren mit der Wappenkunde, hat bereits Kommunalwappen gestaltet und arbeitet eng mit dem Hauptstaatsarchiv Hannover zusammen, welches vor Annahme eines Wappen anzuhören / zu informieren ist.

 

In einem persönlichen Gespräch hat er auf die Grundregeln der Heraldik hingewiesen und es gab einen regen Austausch über lokale Gegebenheiten und Ideen zur Ausgestaltung eines Wappens. Um die zwei Städte, zwei Flecken und acht Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einheitlich in dem neuen Wappen darstellen zu können bzw. eine gemeinsame Identität zu erzeugen, wird es als sinnvoll angesehen, eine Gemeinsamkeit aus der Region zu finden. Ein solches gemeinsames Symbol könnte der „Rundling“ darstellen, da die meisten der über 100 Rundlingsdörfer im Wendland der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angehören. Weiterhin teilte er mit, dass er das Seeblatt als Symbol auch für geeignet hält, da es für die Landesnatur und die Welfen steht. Die Farben gelb und rot passen auf Grund des geschichtlichen Hintergrundes zu allen Mitgliedsgemeinden.

 

Herr Dr. Rabbow unterbreitete dann das Angebot, der Samtgemeinde einige Entwürfe zu zeichnen, eine Honorarzahlung würde nur bei Erfolg anfallen.

 

Auf Grundlage dieser Informationen hat Herr Dr. Rabbow nun verschiedene Entwürfe erarbeitet und der Verwaltung vorgestellt. Dabei wurden folgende drei Entwürfe für geeignet angesehen:

 

Entwurf 1        =          Seeblatt- und Rundlingssymbol in rot auf gelbem Grund

 

Entwurf 2        =          Rundlingssymbol unter „gemeinsamem Dach“

 

Entwurf 3        =          blauer Löwe und zehn rote Seeblätter auf gelbem Grund

 

 

Entsprechend der Absprache in der letzten Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 9. Dezember 2010 Herr Dr. Rabbow dem Rat die Entwürfe präsentieren, Grundregeln der Heraldik erläutern und für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.

 

Um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen sieht Herr Dr. Rabbow eine „Bürgerbeteiligung“ als sinnvoll an. Herr Dr. Rabbow wird somit die Entwürfe nochmals in der öffentlichen Sitzung am selben Tag vorstellen, damit auch anwesende Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt werden.

 

Bei Einigkeit zur Bestimmung eines Wappens wird ein Beschluss zur Einführung eines Wappens und einer Flagge sowie eines Dienstsiegels gefasst. Die daraus folgende Änderung der Hauptsatzung wird dann für die darauf folgende Ratssitzung vorbereitet.


Honorar für Herrn Dr. Rabbow (ca. 800,00 € bis 1.000,00 €).

Sachkosten für Wappen, Flagge und Dienstsiegel können noch nicht näher beziffert werden, da diese abhängig von der Form, Größe und Anzahl sind.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nimmt das Wappen (Vorlage __) an.
Die Wappenbeschreibung lautet:

 

 

b)         Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) führt eine Flagge nach Vorlage ___ des Wappens ein.

 

 

c)         Das Dienstsiegel enthält das Wappen und die Umschrift „Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“