Seit der Fusion der
ehemaligen Samtgemeinden Lüchow und Clenze im Jahre 2006 besitzt die neue
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) kein Wappen. Die Verwaltung ist dem Wunsch
einiger Ratsmitglieder gefolgt und hat die Einführung eines Wappens für die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorbereitet.
Die Annahme eines
neuen Wappens ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, über die
der Rat gemäß § 40 Absatz 1 Nummer 2 Niedersächsische Gemeindeordnung beschließt,
dasselbe gilt für Flaggen. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist nicht mehr
erforderlich. Haben sie ein Wappen, so führen sie dieses auch im Dienstsiegel.
Wappen und Flaggen
sollen den Regeln der Wappenkunde entsprechen und Verwechslungen mit gleichartigen
Wappen und Flaggen sollen vermieden werden. Es ist daher darauf zu achten, dass
das Wappen in seiner äußeren Form und Anlage nicht gegen solche Regeln der
Wappenkunde verstößt, die auf historischen, künstlerischen und praktischen
Gesichtspunkten beruhen (Bedeutung, Einfachheit, Klarheit, Übersichtlichkeit).
Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, wurde Kontakt mit Herrn Dr. Rabbow,
Berlin, aufgenommen. Er ist ein kompetenter Heraldiker und befasst sich seit
Jahren mit der Wappenkunde, hat bereits Kommunalwappen gestaltet und arbeitet
eng mit dem Hauptstaatsarchiv Hannover zusammen, welches vor Annahme eines
Wappen anzuhören / zu informieren ist.
In einem persönlichen
Gespräch hat er auf die Grundregeln der Heraldik hingewiesen und es gab einen
regen Austausch über lokale Gegebenheiten und Ideen zur Ausgestaltung eines
Wappens. Um die zwei Städte, zwei Flecken und acht Mitgliedsgemeinden der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einheitlich in dem neuen Wappen darstellen zu
können bzw. eine gemeinsame Identität zu erzeugen, wird es als sinnvoll
angesehen, eine Gemeinsamkeit aus der Region zu finden. Ein solches gemeinsames
Symbol könnte der „Rundling“ darstellen, da die meisten der über 100
Rundlingsdörfer im Wendland der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angehören.
Weiterhin teilte er mit, dass er das Seeblatt als Symbol auch für geeignet
hält, da es für die Landesnatur und die Welfen steht. Die Farben gelb und rot
passen auf Grund des geschichtlichen Hintergrundes zu allen Mitgliedsgemeinden.
Herr Dr. Rabbow
unterbreitete dann das Angebot, der Samtgemeinde einige Entwürfe zu zeichnen,
eine Honorarzahlung würde nur bei Erfolg anfallen.
Auf Grundlage dieser
Informationen hat Herr Dr. Rabbow nun verschiedene Entwürfe erarbeitet und der
Verwaltung vorgestellt. Dabei wurden folgende drei Entwürfe für geeignet
angesehen:
Entwurf 1 = Seeblatt-
und Rundlingssymbol in rot auf gelbem Grund
Entwurf 2 = Rundlingssymbol unter „gemeinsamem
Dach“
Entwurf 3 = blauer
Löwe und zehn rote Seeblätter auf gelbem Grund
Entsprechend der
Absprache in der letzten Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
wird in dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 9. Dezember 2010 Herr Dr.
Rabbow dem Rat die Entwürfe präsentieren, Grundregeln der Heraldik erläutern
und für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.
Um eine breite
Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen sieht Herr Dr. Rabbow eine
„Bürgerbeteiligung“ als sinnvoll an. Herr Dr. Rabbow wird somit die Entwürfe
nochmals in der öffentlichen Sitzung am selben Tag vorstellen, damit auch
anwesende Bürgerinnen und Bürger informiert und beteiligt werden.
Bei Einigkeit zur
Bestimmung eines Wappens wird ein Beschluss zur Einführung eines Wappens und
einer Flagge sowie eines Dienstsiegels gefasst. Die daraus folgende Änderung
der Hauptsatzung wird dann für die darauf folgende Ratssitzung vorbereitet.
Honorar für Herrn Dr.
Rabbow (ca. 800,00 € bis 1.000,00 €).
Sachkosten für Wappen,
Flagge und Dienstsiegel können noch nicht näher beziffert werden, da diese abhängig
von der Form, Größe und Anzahl sind.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) Die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nimmt das Wappen (Vorlage __) an.
Die Wappenbeschreibung lautet:
b) Die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) führt eine Flagge nach Vorlage ___ des Wappens
ein.
c) Das
Dienstsiegel enthält das Wappen und die Umschrift „Samtgemeinde Lüchow
(Wendland)“