Betreff
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
675/13
Aktenzeichen
102001ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Gemäß § 7 Absatz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 22. März 1995 eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen.

 

Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 22. April 2006 (Nds. GVBl. S 110 Nr. 9/2005) wurde auch § 7 Absatz 2 der NGO geändert.

Ersatzlos gestrichen wurde die Pflicht, die Hauptsatzung und jede Änderung von der Kommunalaufsicht, hier Landkreis Lüchow-Dannenberg, genehmigen zu lassen.

 

Eine Änderung oder Neufassung der Hauptsatzung ist wie bisher mit der qualifizierten Mehrheit der Ratmitglieder des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu beschließen.

 

In § 10 der Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland) ist 3 Absätzen festgelegt, dass sich die Stadt Lüchow (Wendland) des Personals der Samtgemeinde Lüchow bedient und diese Inanspruchnahme jährlich einen prozentualen Personalkostenanteil an die Samtgemeinde Lüchow zu zahlen hat.

 

Um Komplikationen und Forderungsansprüche zu verhindern, die entstehen könnten, wenn die neue „kreisfreie Samtgemeinde“ als Rechtnachfolger für die Samtgemeinde Lüchow eintritt, soll § 10 der Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland) ersatzlos gestrichen werden.

 

Über Inanspruchnahme von Personal der neuen „kreisfreien Samtgemeinde“ und deren Kostenerstattung ist zu gegebener Zeit zu entscheiden und neu zu verhandeln.

 

 


Kosten für die ortsübliche Veröffentlichung


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die im Entwurf vorliegende 4.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lüchow (Wendland).