Betreff
Überplanmäßige Ausgabe
Vorlage
064/2010 SG
Aktenzeichen
202202SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zahlt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für den Betrieb von Kindertagesstätten in der Samtgemeinde einen Pauschalbetrag je Gruppe. Im Haushaltsjahr 2009 wurde insgesamt ein Betrag von 522.394,10 € an den Landkreis Lüchow-Dannenberg gezahlt.

 

Für 2009 hat sich dieser Betrag wie folgt zusammengesetzt:

 

36,5 Gruppen x der Pauschale in Höhe von 14.170,00 € je Gruppe         = 517.205,00 €

 

Weiter wurde im Haushaltsjahr 2009 eine Pauschalenrückerstattung aus 2008 in Höhe von 130.468,04 € gewährt.

Die Kosten für den Schuldendienst und die Miete belaufen sich auf 26.105,14 €, die Nachzahlung dafür aus 2008 auf 1.535,00 €.

Weiter ist eine Ausgleichszahlung nach § 5 der Vereinbarung in Höhe von 108.017,00 € zu zahlen. Insgesamt wurden 522.394,10 € an den Landkreis gezahlt.

 

Für das Haushaltsjahr 2010 (die Abrechnung erfolgte im Oktober) ergibt sich folgende Berechnung:

 

38,5 Gruppen x 14.227,00 € je Gruppe                                                        = 547.740,00 €

abzüglich der pauschalen Rückerstattung aus 2009                                   =     72.612,50 €

 

Die Kosten für den Schuldendienst und die Miete belaufen sich auf 27.300,64 €, die Nachzahlung dafür aus 2009 auf 364,81 €. Hinzu kommt die Ausgleichszahlung nach § 5 der Vereinbarung in Höhe von 110.354,00 €.

 

Insgesamt wurden an den Landkreis Lüchow-Dannenberg im Haushaltsjahr 2010 = 613.206,95 € gezahlt. Da im Haushaltsjahr 2009 nur der Betrag in Höhe von rund 523.000,00 € gezahlt wurde, betrug der Ansatz im Haushaltsplan insgesamt 550.000,00 €, sodass jetzt eine Unterdeckung in Höhe von 63.206,95 € entstanden ist. Damit wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 63.300,00 € notwendig.


Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 4640.7120 in Höhe von 63.300,00 €. Ein Deckungsvorschlag hierfür kann nicht erbracht werden und fällt somit unter die Gesamtdeckung.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, es wird einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 4640.7120 (Zuweisungen an den Kreis) über 63.300,00 € im Budget 11 zugestimmt.