Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet "Brunsilien"
Vorlage
007/2011 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009 bereits beschlossen, dass er den Bedarf eines weiteren reinen Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) grundsätzlich anerkennt und sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg bereit erklärt. Gemäß geltender Jugendhilfevereinbarung besteht die Kostenträgerschaft im Verhältnis 75 % (Landkreis) zu 25 % (Samtgemeinde).

Nach intensiven Vorberatungen und mehrfacher Sondierung von Alternativen auf Landkreis- bzw. Samtgemeindeebene hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) auf Vorschlag des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 10. März 2010 beschlossen, eine Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe zu bauen.

Der Bedarf an weiteren U3- Betreuungsplätzen (Krippenplätze) in der Stadt Lüchow (Wendland) ist nach Auskunft des Landkreises unstrittig, die Schaffung von einer weiteren Kindergartengruppe hätte für das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Lüchow-Dannenberg e. V. - (künftiger Betreiber der Kindertagesstätte) den Vorteil, die räumliche Enge in der Amtsfreiheit aufzulösen. Außerdem bräuchten Eltern von einem Krippen- und einem Kindergartenkind nicht zwei Standorte in der Stadt anzufahren. Zudem berichten die Kindertagesstättenbetreiber von ständig wachsender Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsplätzen, die im momentanen Betrieb so nicht vorgehalten werden können.

 

Ausgegangen war man bei den Vorplanungen von einer Investitionssumme von 750.000,00 € abzüglich sogenannter RIK-Mittel (Landesförderung) in Höhe von 435.000,00 € und Investitionszuschüssen vom künftigen Betreiber, insgesamt also 285.000,00 €.

Mittlerweile hat die Feinplanung eine Investitionssumme von 1,25 Mio. € ergeben (dazu kann das Gebäudemanagement in der Sitzung weitere Auskünfte geben). Nach Abzug der RIK-Mittel, den Investitionszuschüssen und einem Eigenanteil der Stadt Lüchow (Wendland) bleibt eine Investitionssumme von 708.000,00 € zu finanzieren, die über Mietkostenzahlungen an die Stadt Lüchow (Wendland) in der Betriebskostenabrechnung des Betreibers Landkreis (75%) und Samtgemeinde (25%) zu finanzieren sind.

 

Die zuständigen Fachausschüsse der Stadt Lüchow (Wendland) haben das Ergebnis dieser Feinplanung am 12. Januar 2011 so empfohlen.

 

Dem Landkreis wäre daran gelegen, das Meinungsbild der Samtgemeinde zu diesem Investitionsvorhaben zu erfahren einschließlich weiterführender Betriebskosten.

Also: (Mit-)Finanzierung von zwei Krippengruppen (wie bereits beschlossen) oder aber (Mit-)Finanzierung von zwei Krippengruppen plus zusätzlicher Kindergartengruppe (Defizitausgleich ca. 70.000,00 € durchschnittlich jährlich/Halbtagsgruppe), wobei sich die Kosten in der Amtsfreiheit verringern würden.

 

Weitere Fragen können in der Ausschusssitzung beantwortet werden.


Das jährliche Betriebskostendefizit für den Betrieb einer neuen Kindertagesstätte mit drei Gruppen (zwei Krippen- und eine Kindergartengruppe) ist bei Sachkonto 4312000, Kostenstelle 420001, Kostenträger 365101, bereitzustellen (Kindertagesstättenfinanzierung insgesamt).


Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde trägt gemäß Jugendhilfevereinbarung nach jährlicher Bedarfsplanung das im Rahmen eines mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmten Haushaltsplanes entstehende Betriebskostendefizit für eine neue Kindertagesstätte in der Stadt Lüchow (Wendland) mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe.

Verbleibende Herstellungskosten fließen über eine Miete (in Höhe von Zins- und Tilgung bei 25-jähriger Laufzeit) in die Betriebskostenfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung mit ein.