Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2009
bereits beschlossen, dass er den Bedarf eines weiteren reinen Krippenangebotes
in Lüchow (Wendland) grundsätzlich anerkennt und sich grundsätzlich zur
finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg bereit erklärt. Gemäß geltender Jugendhilfevereinbarung
besteht die Kostenträgerschaft im Verhältnis 75 % (Landkreis) zu 25 % (Samtgemeinde).
Nach intensiven
Vorberatungen und mehrfacher Sondierung von Alternativen auf Landkreis- bzw. Samtgemeindeebene
hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) auf Vorschlag des Landkreises
Lüchow-Dannenberg am 10. März 2010 beschlossen, eine Kindertagesstätte mit zwei
Krippengruppen und einer Kindergartengruppe zu bauen.
Der Bedarf an weiteren
U3- Betreuungsplätzen (Krippenplätze) in der Stadt Lüchow (Wendland) ist nach
Auskunft des Landkreises unstrittig, die Schaffung von einer weiteren
Kindergartengruppe hätte für das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband
Lüchow-Dannenberg e. V. - (künftiger Betreiber der Kindertagesstätte) den
Vorteil, die räumliche Enge in der Amtsfreiheit aufzulösen. Außerdem bräuchten
Eltern von einem Krippen- und einem Kindergartenkind nicht zwei Standorte in
der Stadt anzufahren. Zudem berichten die Kindertagesstättenbetreiber von
ständig wachsender Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsplätzen, die im momentanen
Betrieb so nicht vorgehalten werden können.
Ausgegangen war man
bei den Vorplanungen von einer Investitionssumme von 750.000,00 € abzüglich
sogenannter RIK-Mittel (Landesförderung) in Höhe von 435.000,00 € und
Investitionszuschüssen vom künftigen Betreiber, insgesamt also 285.000,00 €.
Mittlerweile hat die
Feinplanung eine Investitionssumme von 1,25 Mio. € ergeben (dazu kann das
Gebäudemanagement in der Sitzung weitere Auskünfte geben). Nach Abzug der
RIK-Mittel, den Investitionszuschüssen und einem Eigenanteil der Stadt Lüchow
(Wendland) bleibt eine Investitionssumme von 708.000,00 € zu finanzieren, die
über Mietkostenzahlungen an die Stadt Lüchow (Wendland) in der
Betriebskostenabrechnung des Betreibers Landkreis (75%) und Samtgemeinde (25%)
zu finanzieren sind.
Die zuständigen
Fachausschüsse der Stadt Lüchow (Wendland) haben das Ergebnis dieser
Feinplanung am 12. Januar 2011 so empfohlen.
Dem Landkreis wäre
daran gelegen, das Meinungsbild der Samtgemeinde zu diesem Investitionsvorhaben
zu erfahren einschließlich weiterführender Betriebskosten.
Also: (Mit-)Finanzierung
von zwei Krippengruppen (wie bereits beschlossen) oder aber (Mit-)Finanzierung
von zwei Krippengruppen plus zusätzlicher Kindergartengruppe (Defizitausgleich
ca. 70.000,00 € durchschnittlich jährlich/Halbtagsgruppe), wobei sich die
Kosten in der Amtsfreiheit verringern würden.
Weitere Fragen können
in der Ausschusssitzung beantwortet werden.
Das jährliche
Betriebskostendefizit für den Betrieb einer neuen Kindertagesstätte mit drei
Gruppen (zwei Krippen- und eine Kindergartengruppe) ist bei Sachkonto 4312000,
Kostenstelle 420001, Kostenträger 365101, bereitzustellen
(Kindertagesstättenfinanzierung insgesamt).
Der Ausschuss für
Jugend, Sport, Soziales und Kultur beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde trägt gemäß
Jugendhilfevereinbarung nach jährlicher Bedarfsplanung das im Rahmen eines mit
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmten Haushaltsplanes entstehende
Betriebskostendefizit für eine neue Kindertagesstätte in der Stadt Lüchow
(Wendland) mit zwei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe.
Verbleibende
Herstellungskosten fließen über eine Miete (in Höhe von Zins- und Tilgung bei
25-jähriger Laufzeit) in die Betriebskostenfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung
mit ein.