Am Rande der Ortslage
Jabel ist die Errichtung einer Biogasanlage in Planung. Es handelt sich um eine
privilegierte landwirtschaftliche Anlage, sodass eine Bauleitplanung voraussichtlich
nicht erforderlich sein wird.
Im Rahmen einer
Antragskonferenz zu dem Vorhaben wurde aber deutlich, dass unter anderem die
Erschließung des Grundstückes zu regeln ist. Vorgesehen ist eine Zu- und
Abfahrt über den oben genannten Wirtschaftsweg der Stadt Lüchow (Wendland).
Dieser Weg ist - wie
alle Wirtschaftswege - nicht gewidmet. Zum Nachweis einer rechtlich dauerhaft
gesicherten Zuwegung ist die Eintragung einer Wegebaulast erforderlich.
In diesem Zusammenhang
muss aber auch geprüft werden, ob der vorhandene Weg überhaupt den zusätzlichen
Schwerlastverkehr aufnehmen kann.
Der vorhandene Weg ist
nur 3,0 m breit und vor Jahren für eine mittlere Beanspruchung ausgebaut, also
für das gelegentliche saisonale Überfahren für die Bewirtschaftung der
anliegenden landwirtschaftlichen Flächen.
Die
Verkehrsbelastungen, die durch den Betrieb der Biogasanlage, den vorhandenen
und die weiteren geplanten Lagerhallen entstehen, sind für den Weg zu hoch,
sodass der Weg innerhalb kurzer Zeit erheblichen Schaden nehmen würde.
Einer Baulasterteilung
und damit Benutzung des Weges als Zufahrt kann daher nur zugestimmt werden,
wenn der Weg vorab auf Bauklasse V verstärkt wird und Ausweichstellen für
Begegnungsverkehr geschaffen werden.
Die Kosten hierfür
betragen ca. 41.000,00 €.
Der Ausschuss für
Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) stimmt der Übernahme einer Wegebaulast zu Lasten des
Flurstückes Gemarkung Jabel, Flur 2, Flurstück 92/5, unter der Voraussetzung
zu, dass der betroffene Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 220 m nach den
Plänen der Stadt Lüchow (Wendland) auf Kosten des Baulastnehmers ausgebaut
wird.