Betreff
Kommunalwahl am 11. September 2011 - Bildung der Wahlbereiche
Vorlage
015/2011 SG
Aktenzeichen
129300SG:2011
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Einwohnerzahl der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beträgt nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen nach dem Stichtag vom 30. Juni 2010 24.695.

Der Niedersächsische Landtag hat am 9. November 2010 das "Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen" verabschiedet, das am 19. November 2010 in Kraft getreten ist.

Eine wesentliche Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung ist die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche.

Die Vorgaben zur Bildung von Wahlbereichen für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter wurden geändert und die Anzahl der zu bildenden Wahlbereiche insgesamt reduziert. Demnach bildet das Wahlgebiet in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner/innen (bis zu 33 Vertreter/innen) einen einheitlichen Wahlbereich (§ 7 Absatz 2 NKWG). Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohner/innen (34 - 39 Vertreter/innen) können selbst entscheiden, ob sie das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche einteilen (§ 7 Absatz 3 NKWG). Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohner/innen (ab 40 Vertreter/innen) sind verpflichtet, das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche einzuteilen (§ 7 Absatz 4 NKWG). Je nach Zahl der zu wählenden Vertreter/innen sind die Wahlgebiet in mindestens zwei bis max. 14 Wahlbereiche einzuteilen.

 

Vorteil der Einteilung von zwei Wahlbereichen ist, die einigermaßen übersichtliche Kandidatenliste (kürzere Stimmzettel). Außerdem liegt es in der Natur der Sache, dass Wähler eher Kandidaten die aus ihrer Heimatregion kommen kennen und einschätzen können. Die Verteilung der Sitze im Rat der Samtgemeinde richtet sich nach den absoluten Stimmenzahlen. Am Ende zählt demnach nur, wie viele Stimmen die Parteien insgesamt bekommen - unabhängig von der Verteilung innerhalb der beiden Wahlbereiche.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen.

 

Wahlbereich I:

Gemeinde Bergen an der Dumme             =  1.528 Einwohner

Gemeinde Clenze                                         =  2.285 Einwohner

Gemeinde Küsten                                         =  1.384 Einwohner

Gemeinde Luckau (Wendland)                   =     643 Einwohner

Gemeinde Schnega                                     =  1.380 Einwohner

Gemeinde Waddeweitz                               =     907 Einwohner

Stadt Wustrow (Wendland)                          =  2.965 Einwohner

Ingesamt:                                                         11.092 Einwohner              

 

 

Wahlbereich II:

Stadt Lüchow (Wendland)                            =  9.506 Einwohner

Gemeinde Lemgow                                      =  1.392 Einwohner

Gemeinde Lübbow                                       =     810 Einwohner

Gemeinde Trebel                                          =     926 Einwohner

Gemeinde Woltersdorf                                 =     969 Einwohner  

Insgesamt:                                                       13.603 Einwohner  

           

 

Wegen der gesetzlich vorgegebenen Wahltermine (11. September 2011) ist jetzt eine Entscheidung notwendig, um die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sicherzustellen.


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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Kommunalwahl am 11. September 2011 für das Gebiet der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein oder zwei Wahlbereiche zu bilden.