Die
Einwohnerzahl der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beträgt nach Mitteilung des
Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen nach
dem Stichtag vom 30. Juni 2010 24.695.
Der Niedersächsische
Landtag hat am 9. November 2010 das "Gesetz zur Änderung
kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen" verabschiedet, das am 19. November
2010 in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche
Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes und der Niedersächsischen
Kommunalwahlordnung ist die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche.
Die
Vorgaben zur Bildung von Wahlbereichen für die Wahl der Vertreterinnen und
Vertreter wurden geändert und die Anzahl der zu bildenden Wahlbereiche
insgesamt reduziert. Demnach bildet das Wahlgebiet in Kommunen mit bis zu
20.000 Einwohner/innen (bis zu 33 Vertreter/innen) einen einheitlichen
Wahlbereich (§ 7 Absatz 2 NKWG). Kommunen mit bis zu 40.000 Einwohner/innen (34
- 39 Vertreter/innen) können selbst entscheiden, ob sie das Wahlgebiet in zwei
Wahlbereiche einteilen (§ 7 Absatz 3 NKWG). Kommunen mit mehr als 40.000
Einwohner/innen (ab 40 Vertreter/innen) sind verpflichtet, das Wahlgebiet in
mehrere Wahlbereiche einzuteilen (§ 7 Absatz 4 NKWG). Je nach Zahl der zu
wählenden Vertreter/innen sind die Wahlgebiet in mindestens zwei bis max. 14
Wahlbereiche einzuteilen.
Vorteil
der Einteilung von zwei Wahlbereichen ist, die einigermaßen übersichtliche
Kandidatenliste (kürzere Stimmzettel). Außerdem liegt es in der Natur der Sache,
dass Wähler eher Kandidaten die aus ihrer Heimatregion kommen kennen und
einschätzen können. Die Verteilung der Sitze im Rat der Samtgemeinde richtet
sich nach den absoluten Stimmenzahlen. Am Ende zählt demnach nur, wie viele
Stimmen die Parteien insgesamt bekommen - unabhängig von der Verteilung
innerhalb der beiden Wahlbereiche.
Bei
der Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu
berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der
Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen.
Wahlbereich
I:
Gemeinde
Bergen an der Dumme = 1.528 Einwohner
Gemeinde
Clenze = 2.285 Einwohner
Gemeinde
Küsten = 1.384 Einwohner
Gemeinde
Luckau (Wendland) = 643 Einwohner
Gemeinde
Schnega = 1.380 Einwohner
Gemeinde
Waddeweitz = 907 Einwohner
Stadt
Wustrow (Wendland) =
2.965 Einwohner
Ingesamt: 11.092 Einwohner
Wahlbereich
II:
Stadt
Lüchow (Wendland) = 9.506 Einwohner
Gemeinde
Lemgow = 1.392 Einwohner
Gemeinde
Lübbow = 810 Einwohner
Gemeinde
Trebel = 926 Einwohner
Gemeinde
Woltersdorf = 969 Einwohner
Insgesamt: 13.603 Einwohner
Wegen
der gesetzlich vorgegebenen Wahltermine (11. September 2011) ist jetzt eine
Entscheidung notwendig, um die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der
Wahlen sicherzustellen.
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Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Kommunalwahl am 11.
September 2011 für das Gebiet der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ein oder zwei
Wahlbereiche zu bilden.