Betreff
Führung der Haushaltswirtschaft des KSL nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
Vorlage
731/13
Aktenzeichen
666201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Haushaltsführung des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ erfolgt bisher aufgrund des § 113 Absatz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung nach den Regelungen der Eigenbetriebsverordnung. Mit der Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens zum 1. Januar 2006 wurde auch der § 113 Absatz 1 NGO neu gefasst, so dass nunmehr für die Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben ebenfalls ausschließlich die Vorschriften zur Haushaltswirtschaft der NGO in Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen Anwendung finden.

 

Durch Beschluss des Samtgemeinderates kann aber gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2005 von einer Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden, so dass der bisher geltende Rechnungsstil – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2011 – bestehen bleibt. Der entsprechende Beschluss ist durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow bis zum 31. März 2006 zu fassen.

 

Bezogen auf den bisherigen Rechnungsstil des „Kommunal-Service Lüchow“ würde sich durch die neuen Regelungen zum Gemeindehaushaltsrecht neben den Veränderungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnisrechnung) insbesondere die Einführung der Finanzrechnung auswirken. Die Anforderungen der kommunalen Doppik an das Rechnungswesen werden aber durch die bisher vom Eigenbetrieb eingesetzte Software der Firma Datev nicht erfüllt, so dass bei einer rückwirkenden Umstellung auf den 1. Januar 2006 eine entsprechende Software für den „Kommunal-Service Lüchow“ zu beschaffen wäre.

 

Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten schlägt die Werksleitung vor, beim Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ die Umstellung auf das neue Gemeindehaushaltsrecht solange zurückzustellen, bis bei der Samtgemeinde Lüchow eine entsprechende Softwarelösung installiert ist, über die auch die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebes abgebildet werden kann.


keine


Der Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, dass die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ solange entsprechend den Regelungen der Eigenbetriebsverordnung geführt wird, bis bei der Samtgemeinde Lüchow die technischen Voraussetzungen zur Umstellung auf den Rechnungsstil des neuen Gemeindehaushaltsrechts vorliegen.