Die Haushaltsführung
des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ erfolgt bisher aufgrund des § 113
Absatz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der bis zum 31.
Dezember 2005 geltenden Fassung nach den Regelungen der
Eigenbetriebsverordnung. Mit der Einführung des neuen kommunalen
Rechnungswesens zum 1. Januar 2006 wurde auch der § 113 Absatz 1 NGO neu
gefasst, so dass nunmehr für die Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben
ebenfalls ausschließlich die Vorschriften zur Haushaltswirtschaft der NGO in
Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen Anwendung finden.
Durch Beschluss des
Samtgemeinderates kann aber gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur
Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung
gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15. November 2005 von einer
Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen werden, so dass der bisher geltende
Rechnungsstil – längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2011 – bestehen bleibt.
Der entsprechende Beschluss ist durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow bis zum
31. März 2006 zu fassen.
Bezogen auf den
bisherigen Rechnungsstil des „Kommunal-Service Lüchow“ würde sich durch die
neuen Regelungen zum Gemeindehaushaltsrecht neben den Veränderungen
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung
(Ergebnisrechnung) insbesondere die Einführung der Finanzrechnung auswirken.
Die Anforderungen der kommunalen Doppik an das Rechnungswesen werden aber durch
die bisher vom Eigenbetrieb eingesetzte Software der Firma Datev nicht erfüllt,
so dass bei einer rückwirkenden Umstellung auf den 1. Januar 2006 eine
entsprechende Software für den „Kommunal-Service Lüchow“ zu beschaffen wäre.
Zur Vermeidung
zusätzlicher Kosten schlägt die Werksleitung vor, beim Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ die Umstellung auf das neue Gemeindehaushaltsrecht
solange zurückzustellen, bis bei der Samtgemeinde Lüchow eine entsprechende
Softwarelösung installiert ist, über die auch die Haushaltswirtschaft des
Eigenbetriebes abgebildet werden kann.
keine
Der
Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, dass die Haushaltswirtschaft des
Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ solange entsprechend den Regelungen
der Eigenbetriebsverordnung geführt wird, bis bei der Samtgemeinde Lüchow die
technischen Voraussetzungen zur Umstellung auf den Rechnungsstil des neuen
Gemeindehaushaltsrechts vorliegen.