Die
Öffentlichkeit wurde durch eine Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom
20. Dezember 2010 darauf hingewiesen, dass man sich im Rathaus der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 31. Januar 2011 zur
Planung äußern könne. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung und eine öffentliche
Auslegung sind in der sonst üblichen Form bei einem beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB nicht erforderlich.
Im
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat auf einen redaktionellen Fehler
hingewiesen.
Die
Kosten der Planung werden vom Antragsteller getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, es wird festgestellt, dass keine
Stellungnahmen vorliegen.
Die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Jeetzeler Straße - Neufassung und Erweiterung“
wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.