Der
Rat hat am 15. November 2010 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Östlich des Mühlenberges“ im Ortsteil Kolborn gefasst. Durch
diese Änderung sollen auf den Grundstücken an der Straße „Weidendamm“
Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen ermöglicht werden, da es sich bei diesem
Bereich nicht um ein Neubaugebiet, sondern um einen Teil des Altdorfes handelt.
Die
Öffentlichkeit wurde durch eine Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom
20. Dezember 2010 darauf hingewiesen, dass man sich im Rathaus der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum 31. Januar 2011 zur
Planung äußern könne. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung und eine öffentliche
Auslegung sind in der sonst üblichen Form bei einem beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB nicht erforderlich.
Im
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Kosten der Planung
werden von zwei Anliegern getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, es wird festgestellt, dass keine
Stellungnahmen vorliegen.
Die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Östlich des Mühlenberges“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.