Deutschlandweit
kommt es in den nächsten Jahren zu einer Welle von Neuabschlüssen von
Konzessionsverträgen im Bereich der Energieversorgung. Damit sind die Kommunen
und Gemeinden gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes dazu aufgefordert, den Betrieb
der Netze neu zu ordnen. Der Konzessionsvertrag der Stadt Lüchow (Wendland) mit
der E.ON Avacon AG für den Bereich der Stromversorgung läuft zum 4. November
2012 aus. Die Stadt hat entsprechend des § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) dieses im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Unter
Hinzuziehung des Beratungsunternehmens Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfung und Beratung, Bremen, hat die
Stadt die Möglichkeiten einer vollständigen bzw. teilweisen Rekommunalisierung
der Stromversorgung untersucht. Die gutachterliche Stellungnahme kommt zu dem
Ergebnis, dass ein Rekommunalisierungsvorhaben zu wirtschaftlichen Vorteilen
für die Stadt führen kann. Insbesondere durch eine Zusammenarbeit der Stadt mit
den Gemeinden der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zeigten sich in dieser
Betrachtung zusätzliche wirtschaftliche Vorteile.
Insgesamt
sind die Vertreter aus den Ortsgemeinden offensichtlich zu dem Ergebnis gelangt,
dass das Projekt der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte über eine ggf.
gemeinsame kommunale Anstalt nicht angestrebt werden soll. Diese Anstalt hätte
bei der Rekommunalisierung eine Bündelung der Gemeinden zur Gründung einer
Tochtergesellschaft unter Einbeziehung eines privaten Partners zum Ziel.
Bilaterale
Gespräche mit der E.ON Avacon AG und anderen Anbietern zur gemeinsamen Vergabe
der Konzessionen führten erwartungsgemäß nicht zum gewünschten Erfolg und
konnten auch nicht die bislang erreichten Ergebnisse verbessern.
Die
Verwaltung der Stadt Lüchow (Wendland) hält weiter an dem Vorhaben fest, die
Vergabe der Stromkonzession mit einer Netzübernahme unter wettbewerblichen
Bedingungen anzustreben. Hierfür wurde in einem ersten Schritt die WIKOM BRAETSCH
Beratungsgesellschaft mbH beauftragt, die bestehende Planerfolgsrechnung für
die Stadt Lüchow (Wendland) zu aktualisieren und einen Zeitplan für die weitere
Abwicklung eines Rekommunalisierungsprojektes vorzuschlagen.
Nach
den gewonnenen Erkenntnissen der Verwaltung lässt sich erfolgreich ein
wettbewerbliches Verfahren zur Übernahme von Netzen nur mit Begleitung von
Fachberatern umsetzen. Hierbei sind übliche Berateraufwendungen in einer
Größenordnung zwischen 100.000,00 € und 300.000,00 € ohne eine Garantiezusage
der Beraterseite in Summe zu erwarten. Aus diesem Grund hat die Verwaltung der
Stadt Lüchow (Wendland) Verhandlungen aufgenommen und ein verbindliches Angebot
eingeholt, das nur auf Basis einer Erfolgsvergütung eine Zahlung der
Beraterleistungen verabredet. Damit stünde die Fortsetzung der
Rekommunalisierungsbestrebungen der Stadt Lüchow (Wendland) unter keinem
zusätzlichen monetären Risiko.
Gemäß
Angebot der WIKOM BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH werden zunächst keine
Kosten im Rahmen der jeweiligen Auftragabwicklung anfallen. Die Partner streben
aber eine Vergütung der durch die WIKOM BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH
erbrachten Leistungen für den Fall einer Übernahme der Energieversorgung in
kommunaler Verantwortung (Erfolgsfall) durch die Gemeinden an. Im Erfolgsfall
ist eine verabredete Erfolgsprämie an das Beratungsunternehmen zu zahlen.
Gegenstand
des Beratungsauftrages ist die Zusammenarbeit in Form der Beratung der WIKOM
BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH und der Stadt Lüchow (Wendland) im Rahmen
der gestellten Anfragen zur Rekommunalisierung der Energieversorgung bei
auslaufenden Konzessionsverträgen zur Anbahnung einer strategischen Partnerschaft
und Netzübernahme.
Dieses
Vorgehen garantiert der Stadt Lüchow (Wendland) die Fortsetzung ihrer
Rekommunalisierungsbestrebungen, ohne dabei weitere monetäre Risiken eingehen
zu müssen. Die WIKOM BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH hat in einer vom 17. Juni 2011
erstellten Stellungnahme unter Berücksichtigung der sich heute darstellenden
Situation der Stadt Lüchow (Wendland) Chancen und Risiken eines weiteren
Vorgehens zur Rekommunalisierung beschrieben. Zusammengefasst ergeben sich zwei
Ansätze:
1. Neuer
Konzessionsvertrag
Die einfachste Lösung, die jedoch keinerlei eigene
Gestaltungsmöglichkeiten bietet, ist der Abschluss eines neuen
Konzessionsvertrages. Dieser kann für 20 Jahre und mittlerweile auch für einen
kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Die E.ON Avacon AG strebt dieses in
erster Linie an. Genauso möglich ist eine Vergabe der Konzessionen an einen
Drittanbieter, der entsprechende Befähigungen für die Betriebsführung der Netze
mitbringt.
2. Rückkauf
der Netze mit nachfolgenden drei Varianten:
a) Gründung
eigener Stadtwerke (100 % kommunale Anteile)
Die Übernahme der Netze in eigene Stadtwerke (oder
Gemeindewerke) würde bedeuten, dass sämtliche Ressourcen wie Kapital, Personal
und Know-how in alleiniger Verantwortung zu stellen wären. Gegebenenfalls wäre
das Unternehmen als ein so genanntes virtuelles Unternehmen abzubilden, so dass
sämtliche Wertschöpfung über Betriebsführungsverträge eingekauft werden würde.
Dieses Modell bietet die Möglichkeit, sämtliche Aufgaben von der
Energiebeschaffung bis hin zum Energieverkauf an den Endverbraucher zu
übernehmen
b) Gründung
eigener Stadtwerke und Einbeziehen eines strategischen Partners
Ein Partner aus dem kommunalen Lager oder aus dem
Bereich der Energiekonzerne könnte im Rahmen einer Gesellschaft, Anstalt
öffentlichen Rechts oder Genossenschaft hinzugezogen werden. Aufwand und Risiken
werden verteilt. Das Know-how steht von Anfang an zur Verfügung. Ebenso wie
unter a) können Energiebeschaffung und -verkauf übernommen werden.
c) Verpachtung
des Netzes an einen Energieversorger
Das Modell der Verpachtung eröffnet den beteiligten
Gemeinden nur geringen Gestaltungsraum im Bereich der Einflussnahme auf die
Netze und der Entwicklung eines integrierten Stadtwerkes mit weiteren Sparten
(Wasser, Abwasser, Bäder, usw.)
Ziel
bei allen diesen Varianten ist es, eine größtmögliche kommunale Einflussnahme
sicherstellen zu können (kommunale Mehrheit von 51 %).
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) das
Angebot der WIKOM BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH anzunehmen. Die WIKOM
BRAETSCH Beratungsgesellschaft mbH wird damit beauftragt, die Stromnetze
der Stadt Lüchow (Wendland) in einem Pachtmodell oder in einem
Betriebsführungsmodell umzusetzen (Variante 2 b oder 2 c).
Dieses soll unter Beteiligung eines strategischen
Partners in einer gemeinsamen Gesellschaft mit kommunaler Mehrheit von
mindesten 51 % erfolgen,
b) die
Stadt erklärt verbindlich, dass während der Projektlaufzeit der WIKOM BRAETSCH
Beratungsgesellschaft mbH keine eigenen Verhandlungen mit den Energieversorgern
oder anderen Interessenten über eine Netzübernahme oder einen neuen
Konzessionsvertrag geführt werden. Sollten keine Angebote für die angestrebte
Partnerschaft der Stadt unterbreitet werden, behält sich die Stadt vor,
lediglich einen Konzessionsvertrag abzuschließen (Variante 2 a) und das Projekt
damit zu beenden,
c) die
Verwaltung wird damit beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten
und die anstehenden Verhandlungen im Sinne der Stadt zu begleiten sowie die notwendige
Unterstützung für eine erfolgreiche Beratung der WIKOM BRAETSCH Beratungsgesellschaft
mbH zu gewährleisten und
d) der Zeitplan zur Umsetzung des
Projektes wird genehmigt.