a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger
Straße“ aus dem Jahre 1964 umfasst ein Gebiet im Westen von Lüchow (Wendland),
in dem ein großes Wohngebiet entstanden ist. Im Rahmen der 3. Änderung wurde am
westlichen Rand dieses Wohngebietes eine Wetterstation festgelegt.
Vor einiger Zeit ist die
Wetterstation an anderer Stelle neu errichtet worden. Das Grundstück mit dem
Gebäude der ehemaligen Wetterstation stand zum Verkauf, der neue Eigentümer
möchte das Gebäude in ein Wohnhaus umbauen.
Um das geplante Wohnhaus zu
ermöglichen, muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan angepasst werden. Dieser
setzt für das Grundstück eine Wetterstation fest. Die Errichtung eines
Wohnhauses wäre ohne eine Änderung des Bebauungsplanes planungsrechtlich nicht
abgesichert.
Der neue Eigentümer hat über seinen
Architekten mit Schreiben vom 30. März 2011 um eine Änderung des
Bebauungsplanes gebeten. Es wurde daraufhin ein städtebaulicher Vertrag mit dem
Bauherrn abgeschlossen.
Das Plangebiet der 9. Änderung
umfasst das Grundstück der in der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Berliner
Straße/Dannenberger Straße“ festgesetzten Wetterstation. Das Grundstück grenzt
direkt westlich an die Osterburger Straße an, die als öffentliche
Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist. Östlich davon ist ein reines Wohngebiet
(WR) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl
(GFZ) von 0,7 bei zwei Vollgeschossen festgelegt. In der 9. Änderung des
Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ wird die Art der
baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das Maß der
baulichen Nutzung wird mit der Zahl der Vollgeschosse auf eins und mit der GRZ
von 0,4 begrenzt. Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet.
Die Änderung des Bebauungsplanes
wurde im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Öffentlichkeit und den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurde in
der Zeit vom 30. Juni 2011 bis zum 1. August 2011 Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Es sind Stellungnahmen des
Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) und des Landkreises
Lüchow-Dannenberg eingegangen. Das LGLN hat einen Hinweis zur Datenquelle
gegeben. Der Landkreis hat Hinweise zu einer Festsetzung und der Nummerierung
der Änderung gegeben und eine Erweiterung des Plangebietes zur Festsetzung
einer Ortsrandbegrünung angeregt.
Die Stellungnahmen sind der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergänzungen bewirken keine Änderung der Planung. Das Verfahren kann
abgeschlossen werden.
Die Planungskosten werden vom
Antragsteller getragen.
Der
Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Über die Stellungnahmen wird wie in der
Anlage aufgeführt entschieden und
b) die
9. Änderung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße“ wird als
Satzung beschlossen mit der Begründung.