Betreff
Festsetzung einer Entschädigung für die Nutzung von Schützen- oder Gemeinschaftshäusern durch die Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
048/2011 SG
Aktenzeichen
(3) 233000SG.04:FF Gistenbeck/(3) 233000SG.04:FF Sachau
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Luckau (Wendland) durch die Feuerwehren wird derzeit ein Betrag von rund 300,00 € pro Jahr (25,00 € monatlich) von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gezahlt. Diese Summen wurden Anfang der 90er Jahre festgelegt und noch nicht angepasst. Auf Grund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Energiekosten sollte diese Pauschale erhöht werden.

 

Die Verwaltung hält eine Pauschale von 600,00 € jährlich (50,00 € monatlich) für angemessen. Hierin sollen alle anfallenden Kosten wie z. B. Energie, Wasser und Abwasser, Raummiete usw. enthalten sein.

 

Diese Pauschale soll dann in der gesamten Samtgemeinde angewendet werden, wo vorhandene Gemeinschafts- oder Schützenhäuser genutzt werden bzw. genutzt werden können. Im Gegenzug können dann Investitionen in Gruppenräume und WC-Anlagen gespart werden.

Infrage kommen hier u. a. Künsche und Lübbow.


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, den Betrag für die Nutzung der Gemeinschafts- und Schützenhäuser in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch die Freiwilligen Feuerwehren von derzeit rund 300,00 € jährlich auf 600,00 € jährlich zu erhöhen. Durch diese Pauschale, die von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gezahlt wird, werden alle anfallenden Kosten wie z. B. Energie, Wasser und Abwasser sowie Raummiete abgedeckt.