Der mit der
Hannover-Braunschweigischen Stromversorgungs-Aktiengesellschaft Hannover am
28.10./04.11.1992 abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit von
20 Jahren und läuft im Oktober 2012 aus. Nach § 13 Absatz 3 des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 müssen Gemeinden
spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Konzessionsverträgen das Vertragsende in
geeigneter Form bekannt machen. Unter einer geeigneten Form der Bekanntmachung
ist nach Ansicht des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr (MW) eine Veröffentlichung im Bundesausschreibungsblatt,
Bundesanzeiger, mindestens aber in der überörtlichen Presse, zu verstehen,
damit eine möglichst breite interessierte Öffentlichkeit Zugang zu dieser
Information erlangen kann.
Im vorliegenden Fall
erfolgte die Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 93 am 25.Juni 2010. Innerhalb
der Frist von drei Monaten hat lediglich die E.ON Avacon AG, Helmstedt,
Interesse am Abschluss eines neuen Gas-Konzessionsvertrages bekundet. Ein
entsprechender Vertragsentwurf ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
In den Vertragsentwurf
wurde ein Sonderkündigungsrecht nach 12 Jahren sowie nach 15 Jahren eingeräumt.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, mit der E.ON Avacon AG, Helmstedt, einen
Gas-Konzessionsvertrag entsprechend der Vorlage, die als Anlage beigefügt ist, mit
einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.