Durch Anwohner wurde
auf den bekanntlich schlechten Zustand des Heideweges zwischen Lerchenweg und
An den Gärten hingewiesen.
Die zurzeit vorhandene
Oberbaubefestigung besteht aus einem Sandstein-Großpflaster mit verschiedenen
bituminösen Reparaturbelägen aus dem Straßendienst. Entwässerungseinrichtungen
für die Wegeflächen bestehen nicht. Es ist lediglich ein einzelner
Straßenablauf als Hofablauf zum Schutz des Eingangsbereiches eines Hauses
vorhanden. Der vorhandene 2 m breite Oberbau entwässert ungeregelt in die
unbefestigten Bankettstreifen. Diese sind zeitweise verkrautet und bedürfen der
regelmäßigen Unterhaltung.
Für die Instandsetzung
sind zwei Varianten denkbar, die beide einen Ausbau in voller Wegtrassenbreite
von 3,50 m vorsehen, damit keine unterhaltsintensiven Seitenstreifen mehr
verbleiben.
a) Oberbau
mit seitlich versetzter Mittelgosse (eine mittige Gosse ist auf Grund der Lage
des Schmutzwasserkanals nicht möglich) aus einem Beton-Verbundsteinpflaster in
10 cm Dicke. Durch die Wahl des 10 cm dicken Steines kann im Hinblick auf die
dort vorliegende Verkehrsbelastung auf die Ausbildung einer Schottertragschicht
verzichtet werden. Die Ränder werden mit einem Beton-Tiefbordstein eingefasst.
b) Oberbau
mit seitlich versetzter Mittelgosse wie unter a) beschrieben, jedoch aus einem
Naturstein-Granitsteinpflaster (aus der Langen Straße) auf einer 15 cm dicken
Schottertragschicht. Die Ränder werden mit einem Granit-Tiefbordstein
eingefasst.
Die Kosten für die
Variante a) betragen voraussichtlich 26.500,00 €. Für die Variante b) fallen
Kosten von voraussichtlich 36.600,00 € an.
Die Variante b) ist
wegen der höheren Verlegekosten für das Natursteinpflaster teurer.
Da es sich nur um
einen Teilausbau handelt, scheidet die Erhebung von Ausbaubeiträgen aus.
Instandsetzungskosten
von rund 26.500,00 € sind im Rahmen der Unterhaltungskosten überplanmäßig
bereitzustellen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Heideweg zwischen Lerchenweg und An den
Gärten gemäß der Variante a instand zu setzen.