Betreff
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung im Altdorf von Kolborn
Vorlage
078/2011 ST
Aktenzeichen
327201ST:Altdorf Kolborn
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Kolborn hat mit anliegendem Schreiben beantragt, im Altdorf von Kolborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Für die Festlegung solcher Geschwindigkeitsbeschränkungen ist eine verkehrsbehördliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für die hier betroffenen Gemeindestraßen ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zuständige Verkehrsbehörde. Sofern dem Antrag aus Kolborn gefolgt werden soll, hat die Stadt Lüchow (Wendland) als Straßenbaulastträgerin einen entsprechenden Antrag bei der Samtgemeinde zu stellen.

Diese wird dann die Voraussetzungen prüfen und nach Durchführung der erforderlichen Beteiligungen/Anhörungen über den Antrag entscheiden.


Für den Fall, dass dem Antrag entsprochen wird, entstehen Kosten für die Beschaffung und Aufstellung von Verkehrszeichen in Höhe von ca. 2.500,00 €.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für das Altdorf von Kolborn zu stellen.