Der Ortsvertrauensmann
für den Ortsteil Kolborn hat mit anliegendem Schreiben beantragt, im Altdorf
von Kolborn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Für
die Festlegung solcher Geschwindigkeitsbeschränkungen ist eine
verkehrsbehördliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
erforderlich. Für die hier betroffenen Gemeindestraßen ist die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zuständige Verkehrsbehörde. Sofern dem Antrag aus Kolborn
gefolgt werden soll, hat die Stadt Lüchow (Wendland) als Straßenbaulastträgerin
einen entsprechenden Antrag bei der Samtgemeinde zu stellen.
Diese wird dann die
Voraussetzungen prüfen und nach Durchführung der erforderlichen
Beteiligungen/Anhörungen über den Antrag entscheiden.
Für den Fall, dass dem
Antrag entsprochen wird, entstehen Kosten für die Beschaffung und Aufstellung von
Verkehrszeichen in Höhe von ca. 2.500,00 €.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag
auf Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für das Altdorf von
Kolborn zu stellen.