Bereits seit längerer
Zeit ist die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen (OV-Straßen) zu
Wirtschaftswegen in der Diskussion.
Durch die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wurde eine Liste von Straßen erarbeitet, deren Abstufung
denkbar ist.
Im Bereich der Stadt
Lüchow (Wendland) kommen folgende Straßen in Betracht:
OV-Straße 77 (Lüsen - Lübeln)
teilweise = 1.045 m
OV-Straße 67 (Ganse - Satemin)
teilweise =
356 m
OV-Straße 61 (Bösel - Teplingen)
teilweise = 1.656 m
OV-Straße 56 (Weitsche
- Ranzau) = 7.308 m
OV-Straße 18 (Jabel - Güstritz) = 1.050 m
Die Samtgemeinde hat
eine Übernahmeentschädiung in Höhe von 3,00 €/lfd. Meter zu übernehmende Straße
zugesagt.
Seitens der Stadt ist
zu entscheiden, ob sie einer Abstufung der Straßen zustimmt.
Eine Abstufung der
Straßen 61 und 67 ist zurzeit wenig sinnvoll, da die Restlängen im Bereich der
Stadt Wustrow (Wendland) liegen und diese beschlossen hat, keinen Abstufungen
zuzustimmen.
Je nach Beschluss Einnahmen
in Höhe von 3,00 €/lfd. Meter und im Gegenzug zusätzliche Unterhaltskosten für
die Wirtschaftswege.
Ohne