Am 17. Dezember 2009
haben die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische
Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen
Kommunen ("Zukunftsvertrag") unterzeichnet.
Kernstück des
Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75 %
der Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Der Kassenkreditbestand der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) belief sich am 31. Dezember 2009 auf insgesamt
15.341.688,53 €. Die Entschuldungshilfe würde sich dann auf bis zu
11.506.266,39 € belaufen.
Die Entschuldungshilfe
wird auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen den Kommunen und
dem Land Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die
Haushaltswirtschaft der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der
Entschuldungshilfe eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit
wiederhergestellt werden kann. Neben Kommunen, die miteinander fusionieren,
sollen auch die Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde
Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion
wiederherstellen können.
Mittlerweile wurde die
Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung und
den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31. März 2013 verlängert. Für
Entschuldungsfälle ohne strukturelle Veränderungen durch Fusion wurden dabei
allerdings die Bedingungen verschärft. Um die Entschuldungshilfe in diesen
Fällen noch zu den bisherigen Bedingungen wahrnehmen zu können, muss bis zum
31. Oktober 2011 ein entsprechender Antrag an das Niedersächsische Ministerium
für Inneres und Sport gestellt werden.
Für Anträge auf
Leistungen aus dem Entschuldungsfonds ohne gleichzeitige Gebietsänderung, die
nach dem 31. Oktober 2011 gestellt werden, haben die Vertragsparteien
vereinbart, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes im Jahr der Leistung der
Entschuldungshilfe vorgesehen ist.
Die Gewährung einer
Entschuldungshilfe knüpft den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem
verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich
führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Erste
Verhandlungsgespräche mit dem Ministerium für Inneres und Sport können dann
sofort nach dem Beschluss aufgenommen werden. Ziel ist es, bereits im
Haushaltsjahr 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Eine entsprechende
Finanzplanung für 10 Jahre ist Bestandteil des Vertrages. Die Einrechnung aus den
Entlastungen der Entschuldungshilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) ist
zulässig.
Konsolidierungsziel
ist die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit.
Das heißt:
- Haushaltsausgleich
innerhalb des Haushaltsjahres der Leistung der Entschuldungshilfe, spätestens
jedoch im übernächsten Jahr
- Ausschöpfung aller
Einnahmemöglichkeiten
- Veräußerung des verwertbaren
Vermögens
- Reduzierung der Personal- und
Sachkosten auf ein notwendiges Maß
Unvorhergesehene
Ereignisse außerhalb des Einwirkungsbereiches der Kommune gehen nicht
zulasten der Kommune.
Ausgangslage:
Defizit im
Haushaltsjahr 2011 = 2.157.200,00 €
Entlastungen im
Haushaltsjahr 2012:
Einsparungen aus dem
Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 für das Haushaltsjahr
2012 rund 550.000,00 €.
Folgende Positionen
können eingespart werden:
1. Energiekosten Grundschulen = 40.000,00 €
2. Unterhaltung Immobilienmanagement = 200.000,00 €
3. Projektende NiKo = 27.000,00 €
4. Ablösebetrag OV-Straßen = 270.000,00 €
5. Sonstiges = 13.000,00 €
= 550.000,00 €
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Weitere Entlastungen Haushalt 2012
Entlastung Personalkosten, da doppelte Veranschla-
gung im Haushaltsjahr 2011
= 180.000,00 €
Kalkulatorische Kosten durch Neubewertung 2011 = 500.000,00
€
Entlastung Kreisumlage wegen geringerer Schlüssel-
zuweisung = 300.000,00 €
SG-Umlage Verbesserung Steuerkraft = 800.000,00 €
Zinseinsparung Kassenkredite wenn Zukunftsvertrag = 225.000,00
€
Erhöhung SG-Umlage 2 Punkte = 260.000,00 €
Zwischensumme Entlastung = 2.815.000,00 €
Mehrbelastungen:
Verringerung Schlüsselzuweisung wegen höherer
Steuerkraft = 550.000,00 €
Erhöhung Zinsen und Tilgung wegen Kreditaufnahmen = 100.000,00
€
Steigerung Personalkosten (2 % geschätzt) = 90.000,00 €
Summe Mehrbelastungen = 740.000,00 €
Gesamtbetrachtung:
Defizit Haushaltsjahr 2011 = 2.157.200,00 €
./.
Entlastungen = 2.815.000,00 €
+ Mehrbelastungen = 740.000,00 €
Restdefizit = 82.200,00 €
Dieses Restdefizit muss dann noch im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2012 eingespart werden.
Unwägbarkeiten:
- Es
muss abgewartet werden, ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch einen
Zukunftsvertrag abschließt und wie hoch die Mehrbelastungen für die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) daraus sind.
- Da
zur Finanzausgleichsmasse 2012 noch keine Zahlen vorliegen, können die
Schlüsselzuweisungen höher oder aber auch niedriger ausfallen.
Fazit:
Der Abschluss des
Zukunftsvertrages unter den gegebenen Voraussetzungen ist möglich. Es heißt
aber, dass durch geeignete Maßnahmen die nachhaltige Wirkung der Entschuldung
und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen ist.
Um aber über 10 Jahre
einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten, ist auch eine kurzfristige Überprüfung
der vorhandenen Strukturen unbedingt notwendig.
Siehe vorherige
Ausführungen
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Unterstützung der
Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen
Leistungsfähigkeit beantragt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Grundlage
des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine
Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende
2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.
Die Antragstellung
erfolgt fristwahrend. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die
Verhandlungen zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der
Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.
Die Entschuldungshilfe
ist für das Haushaltsjahr 2012 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Jahr, für welches die
Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen
spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen
ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige
Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde
Leistungsfähigkeit sicherzustellen.