Betreff
Abschluss eines Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen; Antrag auf Entschuldungshilfe
Vorlage
058/2011 SG
Aktenzeichen
201005SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Am 17. Dezember 2009 haben die Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Niedersächsische Landesregierung eine gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen ("Zukunftsvertrag") unterzeichnet.

 

Kernstück des Zukunftsvertrages ist die Gewährung einer Entschuldungshilfe von bis zu 75 % der Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Der Kassenkreditbestand der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) belief sich am 31. Dezember 2009 auf insgesamt 15.341.688,53 €. Die Entschuldungshilfe würde sich dann auf bis zu 11.506.266,39 € belaufen.

Die Entschuldungshilfe wird auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung zwischen den Kommunen und dem Land Niedersachsen gewährt. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Haushaltswirtschaft der Kommune so auszurichten, dass mit Unterstützung der Entschuldungshilfe eine nachhaltige finanzielle Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Neben Kommunen, die miteinander fusionieren, sollen auch die Kommunen unterstützt werden, die ihre dauernde Leistungsfähigkeit trotz extremer Kassenkreditverschuldung auch ohne Fusion wiederherstellen können.

 

Mittlerweile wurde die Zugriffsfrist auf die Entschuldungshilfe gemeinsam von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden bis zum 31. März 2013 verlängert. Für Entschuldungsfälle ohne strukturelle Veränderungen durch Fusion wurden dabei allerdings die Bedingungen verschärft. Um die Entschuldungshilfe in diesen Fällen noch zu den bisherigen Bedingungen wahrnehmen zu können, muss bis zum 31. Oktober 2011 ein entsprechender Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gestellt werden.

Für Anträge auf Leistungen aus dem Entschuldungsfonds ohne gleichzeitige Gebietsänderung, die nach dem 31. Oktober 2011 gestellt werden, haben die Vertragsparteien vereinbart, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes im Jahr der Leistung der Entschuldungshilfe vorgesehen ist.

 

Die Gewährung einer Entschuldungshilfe knüpft den Abschluss eines Entschuldungsvertrages, in dem verbindlich Maßnahmen vereinbart werden, die zum dauerhaften Haushaltsausgleich führen. Der Vertrag hätte eine Laufzeit von 10 Jahren. Erste Verhandlungsgespräche mit dem Ministerium für Inneres und Sport können dann sofort nach dem Beschluss aufgenommen werden. Ziel ist es, bereits im Haushaltsjahr 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Eine entsprechende Finanzplanung für 10 Jahre ist Bestandteil des Vertrages. Die Einrechnung aus den Entlastungen der Entschuldungshilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) ist zulässig.

 

Konsolidierungsziel ist die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit.

 

Das heißt:

 

-           Haushaltsausgleich innerhalb des Haushaltsjahres der Leistung der Entschuldungshilfe, spätestens jedoch im übernächsten Jahr

-           Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten

-           Veräußerung des verwertbaren Vermögens

-           Reduzierung der Personal- und Sachkosten auf ein notwendiges Maß

 

Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb des Einwirkungsbereiches der Kommune gehen nicht zulasten der Kommune.

 

Ausgangslage:

Defizit im Haushaltsjahr 2011          =          2.157.200,00 €

 

Entlastungen im Haushaltsjahr 2012:

 

Einsparungen aus dem Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2011 für das Haushaltsjahr 2012 rund 550.000,00 €.

 

Folgende Positionen können eingespart werden:

 

1.     Energiekosten Grundschulen                                            =         40.000,00 €

2.     Unterhaltung Immobilienmanagement                              =       200.000,00 €

3.     Projektende NiKo                                                               =         27.000,00 €

4.     Ablösebetrag OV-Straßen                                                =       270.000,00 €

5.     Sonstiges                                                                            =         13.000,00 €

                                                                                                   =       550.000,00 €

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Weitere Entlastungen Haushalt 2012

 

Entlastung Personalkosten, da doppelte Veranschla-

gung im Haushaltsjahr 2011                                                   =       180.000,00 €

Kalkulatorische Kosten durch Neubewertung 2011             =       500.000,00 €

Entlastung Kreisumlage wegen geringerer Schlüssel-

zuweisung                                                                                 =       300.000,00 €

SG-Umlage Verbesserung Steuerkraft                                 =       800.000,00 €

Zinseinsparung Kassenkredite wenn Zukunftsvertrag         =       225.000,00 €

Erhöhung SG-Umlage 2 Punkte                                             =       260.000,00 €

Zwischensumme Entlastung                                                   =    2.815.000,00 €

 

Mehrbelastungen:

 

Verringerung Schlüsselzuweisung wegen höherer

Steuerkraft                                                                                =       550.000,00 €

Erhöhung Zinsen und Tilgung wegen Kreditaufnahmen       =       100.000,00 €

Steigerung Personalkosten (2 % geschätzt)                         =         90.000,00 €

 

Summe Mehrbelastungen                                                       =       740.000,00 €

 

Gesamtbetrachtung:

 

Defizit Haushaltsjahr 2011                                                      =    2.157.200,00 €

./.  Entlastungen                                                                        =    2.815.000,00 €

 +  Mehrbelastungen                                                                =       740.000,00 €

Restdefizit                                                                                 =         82.200,00 €

 

Dieses Restdefizit muss dann noch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012 eingespart werden.

 

Unwägbarkeiten:

 

-           Es muss abgewartet werden, ob der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch einen Zukunftsvertrag abschließt und wie hoch die Mehrbelastungen für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) daraus sind.

-           Da zur Finanzausgleichsmasse 2012 noch keine Zahlen vorliegen, können die Schlüsselzuweisungen höher oder aber auch niedriger ausfallen.

 

Fazit:

 

Der Abschluss des Zukunftsvertrages unter den gegebenen Voraussetzungen ist möglich. Es heißt aber, dass durch geeignete Maßnahmen die nachhaltige Wirkung der Entschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen ist.

 

Um aber über 10 Jahre einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten, ist auch eine kurzfristige Überprüfung der vorhandenen Strukturen unbedingt notwendig.


Siehe vorherige Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Unterstützung der Konsolidierungsanstrengungen zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf Grundlage des Zukunftsvertrages zwischen Kommunen und dem Land Niedersachsen eine Entschuldungshilfe für Zinsen und Tilgung bezogen auf bis zu 75 % der bis Ende 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite.

 

Die Antragstellung erfolgt fristwahrend. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und der Landesregierung über den Abschluss eines Entschuldungsvertrages aufzunehmen.

 

Die Entschuldungshilfe ist für das Haushaltsjahr 2012 zu beantragen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gewährung der Entschuldungshilfe an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Jahr, für welches die Entschuldungshilfe gewährt wird, in besonders begründeten Ausnahmefällen spätestens aber im übernächsten Jahr darauf im ordentlichen Ergebnis einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt. Durch geeignete Maßnahmen sind die nachhaltige Wirkung der vorgesehenen Teilentschuldung und damit die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen.