Im Rahmen der neuen
Aufgabenverteilung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist es
im Bereich der neuen Vertretungsregelung für den Kreisbrandmeister zu
gravierenden Änderungen gekommen. Diese wird ab sofort durch die drei
Gemeindebrandmeister der drei Mitgliedssamtgemeinden wahrgenommen und nicht
mehr von einem stellvertretenden Kreisbrandmeister wie bisher. Somit ist es
erforderlich, die bisher vorhandene Satzung für die Freiwilligen Feuerwehr in
der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) anzupassen und durch eine neue Satzung zu
ersetzen.
In der Anlage ist der
Entwurf einer neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beigefügt. Zu der Satzung gehören auch die Grundsätze für die
Jugendfeuerwehr und für die Floriangruppen. Diese beiden Anlagen bedürfen
keiner Änderung und sollen in der jetzigen Form erhalten bleiben. Der
Satzungsentwurf ist in einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beraten worden und die nun vorliegende Fassung ist von den
Ortsbrandmeistern so einstimmig zur Beschlussfassung im Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) vorgeschlagen worden.
Veröffentlichungskosten für
die neue Satzung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem
Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung
für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu
erlassen.