Ergänzend zur der Vorlage
061/2010 SG hat sich der Sachverhalt wie folgt verändert:
In der Sitzung des
Samtgemeinderates am 09.12.2010 wurde die Beschlussfassung bezüglich der
Einführung eines Wappens nicht entschieden und vertagt.
Während Herr Dr. Rabbow
seine Vorschläge und auch Herr Ministerialdirigent Rakow seine tags zuvor
eingereichten Entwürfe persönlich vorstellten, kam während der Sitzung eine
weitere Idee durch Herr Hildebrandt (ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde
Bergen an der Dumme) hinzu. Seine Anregung beinhaltete die Verwendung des
„Wendenknüppels“, welcher in dieser Region als Giebelschmuck häufig vorzufinden
ist.
Die Entwürfe der
Wappenzeichnungen der Herren Dr. Rabbow und Rakow wurden auf der Gewerbeschau
in Bergen an der Dumme der Öffentlichkeit vorgestellt und eine sog.
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Idee von Herrn Hildebrandt war zu dieser
Zeit noch nicht gestalterisch umgesetzt und fand somit keine Berücksichtigung.
An dieser Umfrage nahmen 481
Personen teil. Davon wohnen 349 in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Bei vier
Vorschlägen wurden kein Wappen angekreuzt, des weiteren hatten 14 Personen
andere Anregungen aufgeführt, wie u.a. andere Farbauswahl oder die Verwendung
des Wendlandlogos. Die zwei Entwürfe des Herrn Rakow haben die meisten Stimmen
enthalten (330) und auf die drei Vorschläge des Herrn Dr. Rabbow entfielen 133
Stimmen. Allerdings kann bei Anzahl der Teilnehmer diese Auswertung als nicht
repräsentativ gewertet werden.
Die Wappenentwürfe (1. bis
7) sind in der Anlage zeichnerisch dargestellt.
Die Samtgemeinde und auch
einige der Mitgliedsgemeinden nutzen zur Außendarstellung und als Zeichen der
regionalen Verbundenheit das „Wendlandlogo“.
Dieses Logo wurde im Jahre
1999 durch Frau Laschütza erstellt und bereits durch die ehemaligen
Samtgemeinden Lüchow und Clenze gemeinsam zur Außendarstellung genutzt. Für die
Erstellung und als Vergütung für die exklusiven Nutzungsrechte wurden für das
Wendlandlogo ca. 14.000,- Euro aufgewendet. Weiterhin hat die Verwaltung Wendlandlogo als Bild- /Wortmarke in das
Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen lassen.
Die Verwaltung sieht
zurzeit keine zwingende Notwendigkeit, ein Wappen einzuführen. Zur
Außendarstellung kann das „Wendlandlogo“ genutzt werden.
Bei Einführung eines
Wappens müssen die vorhandenen Dienstsiegel durch neue mit dem Wappen ersetzt werden.
Diese Neuanschaffung würde ca. 1.000,00 € betragen sowie ca. 200,00 € für die
amtliche Bekanntmachung der Hauptsatzungsänderung aufgewendet werden. .
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