Durch die
Beschlussfassung über die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 13. Oktober 2011 ist es ebenfalls
erforderlich, die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) anzupassen.
Hierbei müssen
folgende Funktionsträger/innen geändert bzw. gestrichen werden (§ 1 Absatz 2
b), c) und v)):
Die Funktionen der 1.
und 2. stellv. Gemeindebrandmeister entfallen und werden durch die neuen
Bereichsbrandmeister für die Gemeindebereiche MITTE, OST und WEST ersetzt. Des
Weiteren soll die Funktion des Atemschutzgerätewartes der Samtgemeinde
gestrichen werden, da diese Aufgabe auf die Bereichsbrandmeister gleichmäßig
verteilt werden wird.
Um das ehrenamtliche Engagement
zu fördern, wird in § 1 der dritte Absatz ersatzlos gestrichen.
In § 3 Absatz 2 werden
die Worte „im Rahmen der Höchstgrenzen nach Absatz 1“ gestrichen, da sie auf
Grund von gesetzlichen Änderungen nicht mehr durchsetzbar sind. Nach den
gesetzlichen Änderungen sind die Verdienstausfallentschädigungen für
Arbeitnehmer/innen in voller Höhe zu erstatten.
Die Kosten für die
Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhöhen
sich um monatlich 99,00 €.
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende 1. Satzung
zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.