Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Errichtung einer Tempo-30-Zone in der Seerauer Straße
Vorlage
018/2012 ST
Aktenzeichen
327201ST:Seerauer Str. Tempo 30
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit anliegendem Antrag beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Tempo-30-Zone in der Seerauer Straße.

 

Für die Errichtung einer solchen Zone ist eine verkehrsbehördliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für die hier betroffenen Gemeindestraßen ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zuständige Verkehrsbehörde. Sofern dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt werden soll, hat die Stadt Lüchow (Wendland) als Straßenbaulastträgerin einen entsprechenden Antrag an die Samtgemeinde zu stellen.

Diese wird dann die Voraussetzungen prüfen und nach Durchführung der erforderlichen Beteiligungen/Anhörungen über den Antrag entscheiden.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine solche Beschilderung vertretbar. Es wird jedoch vorgeschlagen, die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen den Einmündungen der Senator-Wentz-Straße und der Senator-Sandhagen-Straße festzusetzen, um mit weniger Schildern auszukommen.


Für den Fall, dass dem Antrag entsprochen wird, entstehen Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der Verkehrszeichen in Höhe von geschätzt 600,00 €.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Fraktion Bünd-nis 90/Die Grünen zu folgen und bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf Errichtung einer Tempo-30-Zone für die Seerauer Straße zwischen Senator-Wentz-Straße und der Senator-Sandhagen-Straße zu stellen.