Der
Bebauungsplan „Spötzingstraße-Humboldtstraße“, rechtswirksam geworden am 5. Oktober
1966, überdeckt einen weitgehend bebauten Bereich am westlichen Ortseingang von
Lüchow (Wendland). Ziele des Bebauungsplanes waren die Ausweisung von Flächen
für mehrgeschossigen Wohnungsbau und die Anbindung der Spötzingstraße über die
Humboldtstraße an die Jeetzeler Straße (L 261). Der Bereich nordöstlich der
Humboldtstraße ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit
dreigeschossigen Gebäuden bebaut. Ein Bedarf an mehrgeschossigem Wohnungsbau
besteht bei abnehmender Einwohnerzahl nicht. Der Bereich zwischen
Spötzingstraße und Humboldtstraße weist ältere Bestandsbebauung auf, welche in
den vergangenen Jahren aufwendig instand gesetzt und modernisiert wurde. Eine
Umsetzung des Bebauungsplanes zur Verlegung der Einmündung der Spötzingstraße
ist daher ohne erheblichen finanziellen Aufwand nicht möglich.
Die
Spötzingstraße mündet außerhalb der Ortsdurchfahrt in die Jeetzeler Straße und
bildet mit der gegenüberliegenden Zufahrt zur Einsatzzentrale vom Deutschen
Roten Kreuz und einem Gewerbebetrieb eine Kreuzung. Eine Verlegung der
Einmündung der Spötzingstraße entsprechend dem Bebauungsplan würde keine
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Einmündungsbereich bewirken, sondern
einen problematischen Einmündungsbereich schaffen, indem zwei Straßen 22 m vor
der Einmündung in eine übergeordnete Straße zusammengeführt werden.
Eine
Änderung des Bebauungsplanes ist keine Alternative, da einerseits der
überwiegende Teil des Planbereiches bebaut ist und andererseits keine
regelungsbedürftigen Belange bzw. Interessenskonflikte erkennbar sind, also
keine städtebaulichen Missstände bestehen.
Aus
den vorgenannten Gründen kommt lediglich eine Aufhebung des Bebauungsplanes
„Spötzingstraße-Humboldtstraße“ in Betracht.
Zukünftige
Bauvorhaben sind nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die
Änderungssatzung wird von der Verwaltung ausgearbeitet. Es entstehen Kosten für
Bekanntmachungen in Höhe von ca. 250,00 € bis 300,00 €.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Spötzingstraße/Humboldtstraße“
ersatzlos aufzuheben.