Entsprechend
dem Ergebnis des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist der Standort Seerauer
Straße nicht mehr zu erweitern, da sich ansonsten erhebliche nachteilige
Auswirkungen für die Innenstadt ergeben würden.
Es
wird Folgendes dazu ausgeführt:
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Der Standort ist
für die Ansiedlung von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten nicht
geeignet. Die landesplanerischen Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogrammes
(LROP) können nicht erfüllt werden.
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Der Standort ist
für die Ansiedlung nicht-zentrenrelevanter Sortimente geeignet, dabei
sind auch großflächige Betriebe vorstellbar, um diese in direkter Nähe zum
bestehenden Fachmarkt-Standort zu konzentrieren.
Im
Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ ist ein Sondergebiet „Einkauf“ ohne
Sortimentsbeschränkungen festgesetzt. Auf Grund der Ausführungen des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist es dringend geboten, den Bebauungsplan
zu ändern und eine Beschränkung der zulässigen Sortimente vorzunehmen, da die
vorhandenen Märkte bereits ein umfangreiches Angebot an innenstadtrelevanten
Waren als sogenannte „Aktionsware“ anbieten. Zusätzlich ist dort ein
Textilmarkt vorhanden.
Die
Kosten der Bebauungsplanänderung wurden noch nicht ermittelt. Sie sind von der
Stadt Lüchow (Wendland) zu tragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ zu
ändern und das Sondergebiet „Einkauf“ in der Sortimentszulässigkeit zu
beschränken, um negative Auswirkungen für die Innenstadt zu vermeiden.