Betreff
Änderung der 1. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel (Verlegung Kompensationsfläche)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
049/2012 ST
Aktenzeichen
6110041ST:Ergänzungssatzung Jeetzel/1.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Rahmen der Digitalisierung der Bebauungspläne wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg festgestellt, dass bei der Festsetzung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen in der Plater Marsch auf dem Flurstück 53/4, Flur 5, Gemarkung Plate, eine Überlagerung derartiger Flächen erfolgt ist. Davon betroffen ist auch eine Ausgleichsfläche der 1. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel in Größe von 3.350 m². Diese Fläche ist mit 930 m² als Sukzessionsfläche und mit 2.420 m² als extensiv genutztes Grünland vorgegeben. Überwiegend auf der gleichen Fläche liegt die Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Dannenberger Straße“.

 

Die Ausgleichsfläche für die 1. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel wird in der Größe von 3.350 m² auf einen noch nicht überplanten Teil des Flurstücks 53/4 nach Norden verlegt auf eine Fläche, die als extensiv genutztes Grünland vorgesehen ist. Eine Änderung in der Wertigkeit erfolgt nicht, da sowohl extensives Grünland als auch die Hochstaudenflur die Wertstufe 3 haben und auf Grund der Umwandlung aus einer Ackerfläche die Erhöhung um zwei Wertstufen erfolgt.

 

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde im Verfahren beteiligt und hat keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.


Die Änderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         Es wird festgestellt, dass keine Stellungnahmen vorliegen und

 

b)         die 1. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.