a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Im
Rahmen der Digitalisierung der Bebauungspläne wurde vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg festgestellt, dass bei der Festsetzung von Flächen für
Ausgleichsmaßnahmen in der Plater Marsch auf dem Flurstück 53/4, Flur 5,
Gemarkung Plate, eine Überlagerung derartiger Flächen erfolgt ist. Davon betroffen ist auch eine Ausgleichsfläche der 1.
Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel in Größe von 3.350 m². Diese Fläche
ist mit 930 m² als Sukzessionsfläche und mit 2.420 m² als extensiv genutztes
Grünland vorgegeben. Überwiegend auf der
gleichen Fläche liegt die Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes „Drawehner
Straße/Dannenberger Straße“.
Die
Ausgleichsfläche für die 1. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel wird in der
Größe von 3.350 m² auf einen noch nicht überplanten Teil des Flurstücks 53/4 nach
Norden verlegt auf eine Fläche, die als extensiv genutztes Grünland vorgesehen
ist. Eine Änderung in der Wertigkeit erfolgt nicht, da sowohl extensives
Grünland als auch die Hochstaudenflur die Wertstufe 3 haben und auf Grund der
Umwandlung aus einer Ackerfläche die Erhöhung um zwei Wertstufen erfolgt.
Die
Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde im Verfahren beteiligt und hat keine Bedenken
und Anregungen vorgebracht.
Die
Änderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Es wird festgestellt, dass keine
Stellungnahmen vorliegen und
b) die
1. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Jeetzel wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.