Die aktuelle
Jugendhilfevereinbarung sieht vor, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für
ihren örtlichen Bereich die Aufgaben gemäß § 22 SGB VIII (Tageseinrichtungen)
für die Kinderspielkreise in den Gemeinden übernimmt. Der Landkreis zahlt der
Samtgemeinde für jeden genehmigten Platz einer betriebenen Gruppe einen
feststehenden Betrag pro Jahr. Demnach betreibt die Samtgemeinde die
Spielkreise in Dangenstorf, Liepe, Kiefen und Schweskau mit jeweils 20 Plätzen.
Betreut werden können dort Kinder zwischen drei und sechs Jahren für maximal
fünf Stunden am Vormittag.
Für das neue
Kindergartenjahr 2012/2013 liegen für den Spielkreis in Dangenstorf keine
Neuanmeldungen vor. Von den derzeit dort betreuten elf Kindern wechseln fünf
Kinder in die Grundschule. Die übrigen Kinder werden nach den Ferien in die
Kindergärten in Wustrow (Wendland) und in Woltersdorf und den Spielkreis
Schweskau wechseln.
Die Verwaltung sieht
daher keine Möglichkeit mehr, den Spielkreis weiter zu betreiben. Der Landkreis
ist darüber bereits telefonisch informiert. Er wird dieses in seiner nächsten Sitzung
des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis nehmen. Auch die Gemeinde Lübbow ist
über die mögliche Schließung des Spielkreises im April informiert worden.
Die entsprechende
Jugendhilfevereinbarung ist zu ändern.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, die Vereinbarung über die Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen für den Bereich der Kinderspielkreise wird
geändert. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird gebeten, der Änderung des § 1
Absatz 1, wie im Entwurf vorliegend, zuzustimmen.