Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Bahnhof Lüchow (Wendland)" (Änderung der Gebietsfestsetzung) a) Beschluss über Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
059/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Bahnhof Lüchow (Wendland)/1.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Bebauungsplan „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ setzt das Flurstück 15/194, Flur 6, Gemarkung Lüchow (Wendland), als Fläche für Bahnanlagen fest. Die zulässigen Nutzungen sind für das Gebäude und das Grundstück durch textliche Festsetzungen näher bestimmt. Die derzeit im Empfangsgebäude untergebrachten Nutzungen sind nur bedingt mit dem Zulässigkeitskatalog des Bebauungsplanes in Übereinstimmung zu bringen oder sie sind, wie die „Tafel“, nur geduldet. Das Nebengebäude, die ehemalige Kartoffellagerhalle, ist ungenutzt und für den Bahnbetrieb ohne Bedeutung. Es besteht die Absicht, dieses Nebengebäude einer Nutzung als Vereinsheim des Vereins Kietz e. V. zuzuführen.

 

Das ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofes in Lüchow (Wendland) hat als solches seine Funktion verloren und wird sie auch bei Wiederaufnahme eines Bahnbetriebes mit Personenbeförderung nicht wiedererlangen. Eine Gepäckannahme gibt es auf kleineren Bahnhöfen nicht mehr und Fahrkarten sind über einen Automaten, ein Reisebüro und das Internet zu erwerben.

 

Aus diesem Grunde wird das Grundstück als Mischgebiet festgesetzt.

 

Um die Erreichbarkeit für die Bahnanlagen zu sichern, ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Grundstück festgesetzt, da der Zugang über den Bahnhofsvorplatz von dem betreffenden Eigentümer verwehrt wird.

 

Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde vom 30. März 2012 bis 30. April 2012 die Gelegenheit zur Einsicht und zur Stellungnahme gegeben. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Es liegen Stellungnahmen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) und des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor. Die Stellungnahmen bewirken keine Änderung der Planung. Sie sind mit den Beschlussvorschlägen als Anlagen beigefügt.


Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.