Der
Bebauungsplan „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ setzt das Flurstück 15/194, Flur 6,
Gemarkung Lüchow (Wendland), als Fläche für Bahnanlagen fest. Die zulässigen
Nutzungen sind für das Gebäude und das Grundstück durch textliche Festsetzungen
näher bestimmt. Die derzeit im Empfangsgebäude untergebrachten Nutzungen sind
nur bedingt mit dem Zulässigkeitskatalog des Bebauungsplanes in Übereinstimmung
zu bringen oder sie sind, wie die „Tafel“, nur geduldet. Das Nebengebäude, die
ehemalige Kartoffellagerhalle, ist ungenutzt und für den Bahnbetrieb ohne
Bedeutung. Es besteht die Absicht, dieses Nebengebäude einer Nutzung als
Vereinsheim des Vereins Kietz e. V. zuzuführen.
Das
ehemalige Empfangsgebäude des Bahnhofes in Lüchow (Wendland) hat als solches
seine Funktion verloren und wird sie auch bei Wiederaufnahme eines
Bahnbetriebes mit Personenbeförderung nicht wiedererlangen. Eine Gepäckannahme
gibt es auf kleineren Bahnhöfen nicht mehr und Fahrkarten sind über einen
Automaten, ein Reisebüro und das Internet zu erwerben.
Aus
diesem Grunde wird das Grundstück als Mischgebiet festgesetzt.
Um
die Erreichbarkeit für die Bahnanlagen zu sichern, ist ein Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht auf dem Grundstück festgesetzt, da der Zugang über den
Bahnhofsvorplatz von dem betreffenden Eigentümer verwehrt wird.
Die
Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der
Öffentlichkeit wurde vom 30. März 2012 bis 30. April 2012 die Gelegenheit zur
Einsicht und zur Stellungnahme gegeben. Die betroffenen Träger öffentlicher
Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Es liegen Stellungnahmen des
Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) und des
Landkreises Lüchow-Dannenberg vor. Die Stellungnahmen bewirken keine Änderung
der Planung. Sie sind mit den Beschlussvorschlägen als Anlagen beigefügt.
Die
Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden und
b) die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.