Betreff
Nachbenennung eines Stimmvertreters des Bürgermeisters seitens der SPD-Fraktion und Feststellungsbeschluss
Vorlage
061/2012 ST
Aktenzeichen
102434ST.01
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Besetzung des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 75 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Neben den Stellvertretern für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist auch ein Stimmvertreter für den Bürgermeister zu bestimmen.

 

Herr Michael Mahlke, verstorben am 7. Juni 2012, war im Verwaltungsausschuss als Stimmvertreter für Herrn Bürgermeister Liebhaber benannt worden.

 

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion ist ein neuer Vertreter im Verwaltungsausschuss zu benennen.

 

Über die Benennung ist gemäß § 75 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 71 (5) NKomVG ein feststellender Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu fassen.


Keine


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 75 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 71 (5) NKomVG fest,

 

Ratsmitglied ____________________________

 

wird als Stimmvertreter für Bürgermeister Liebhaber benannt.