Betreff
Übernahme des Rad- und Gehweges im Zuge der Brücke "Lü 7" über die Ortsumgehung
Vorlage
069/2012 ST
Aktenzeichen
661201 ST:Brückenbauwerke
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Ortsumgehung Lüchow sowie eine in diesem Zusammenhang geschossene Kreuzungsvereinbarung sehen vor, dass der Geh- und Radweg, der über die Brücke verläuft, in die Unterhaltungslast der Stadt Lüchow (Wendland) übergeht.

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) hat bisher eine formelle Übernahme der Wegeflächen abgelehnt, da nach ihrer Ansicht die Entwässerung der Flächen mangelhaft ist. Ferner gab es auch erhebliche Mängel an den Rampen, die zur Brücke hinauf führen und die ebenfalls in die Baulast der Stadt übergehen sollen. Die Rampen sind zwischenzeitlich nachgebessert worden (Podeste, Wasserableitung, Radabweiser, Geländer). Bei der Entwässerung der Brücke konnte bisher keine Einigung mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erzielt werden.

 

Im Jahre 2011 wurde mit der Landesbehörde vereinbart, dass ein unabhängiger Gutachter das Bauwerk beurteilen soll.

Das daraufhin angefertigte Gutachten spricht die Mängel an. So entsprechen die Anzahl und die Lage der derzeit vorhandenen Ablaufpunkte sowie die Gefälleverhältnisse nicht dem technischen Regelwerk, sodass in der Folge mit vermehrter Eisbildung im Winter zu rechnen ist. Es wird aber schlussendlich festgestellt, dass die gewählte Form der Flächenentwässerung ohne Muldenrinne den üblichen Anwendungsfällen und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Die Landesbehörde ist daher nicht bereit, Änderungen an dem Bauwerk vorzusehen. Auch der Vorschlag der Stadt zur Installation von zwei zusätzlichen Abläufen, die die Entwässerung des Bauwerkes verbessern würden, wurde von der Landesbehörde ebenfalls abgelehnt.

Vielmehr ist die Stadt unter Fristsetzung aufgefordert, die Unterhaltungslast für den Geh- und Radweg zu bestätigen.

 

Da zu diesem Punkt offenbar auf dem Verhandlungsweg keine Einigung zu erzielen ist, sollte die Ablehnung der Übernahme nochmals ausdrücklich gegenüber der Landesbehörde erklärt werden.


Zunächst keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er lehnt die Übernahme der Baulast für den Geh- und Radweg im Zuge des Brückenbauwerkes „Lü 7“ weiterhin ab.