Der
Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Ortsumgehung Lüchow sowie eine in diesem
Zusammenhang geschossene Kreuzungsvereinbarung sehen vor, dass der Geh- und
Radweg, der über die Brücke verläuft, in die Unterhaltungslast der Stadt Lüchow
(Wendland) übergeht.
Die
Stadt Lüchow (Wendland) hat bisher eine formelle Übernahme der Wegeflächen
abgelehnt, da nach ihrer Ansicht die Entwässerung der Flächen mangelhaft ist.
Ferner gab es auch erhebliche Mängel an den Rampen, die zur Brücke hinauf
führen und die ebenfalls in die Baulast der Stadt übergehen sollen. Die Rampen
sind zwischenzeitlich nachgebessert worden (Podeste, Wasserableitung,
Radabweiser, Geländer). Bei der Entwässerung der Brücke konnte bisher keine
Einigung mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erzielt werden.
Im
Jahre 2011 wurde mit der Landesbehörde vereinbart, dass ein unabhängiger
Gutachter das Bauwerk beurteilen soll.
Das
daraufhin angefertigte Gutachten spricht die Mängel an. So entsprechen die
Anzahl und die Lage der derzeit vorhandenen Ablaufpunkte sowie die
Gefälleverhältnisse nicht dem technischen Regelwerk, sodass in der Folge mit
vermehrter Eisbildung im Winter zu rechnen ist. Es wird aber schlussendlich
festgestellt, dass die gewählte Form der Flächenentwässerung ohne Muldenrinne
den üblichen Anwendungsfällen und den anerkannten Regeln der Technik
entspricht.
Die
Landesbehörde ist daher nicht bereit, Änderungen an dem Bauwerk vorzusehen.
Auch der Vorschlag der Stadt zur Installation von zwei zusätzlichen Abläufen,
die die Entwässerung des Bauwerkes verbessern würden, wurde von der
Landesbehörde ebenfalls abgelehnt.
Vielmehr
ist die Stadt unter Fristsetzung aufgefordert, die Unterhaltungslast für den
Geh- und Radweg zu bestätigen.
Da
zu diesem Punkt offenbar auf dem Verhandlungsweg keine Einigung zu erzielen
ist, sollte die Ablehnung der Übernahme nochmals ausdrücklich gegenüber der
Landesbehörde erklärt werden.
Zunächst keine
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstückausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, er lehnt die Übernahme der Baulast für den Geh-
und Radweg im Zuge des Brückenbauwerkes „Lü 7“ weiterhin ab.