Betreff
Grundsatzentscheidung über die Fahrzeugbeschaffungen für Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung
Vorlage
037/2012 SG
Aktenzeichen
376200SG:Neubeschaffung Fahrzeuge
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2012 wurden für die Freiwilligen Feuerwehren Karmitz und Sachau Ersatzbeschaffungen der Einsatzfahrzeuge vorgesehen. Hierbei wurde eine Beschaffung der Fahrzeugkategorie TSF-W vorgesehen.

 

Da jede einzelne Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung seine eigenen Vorstellungen für die Ersatzbeschaffung hat und diese erhebliche Kosten verursachen, ist jetzt grundsätzlich über die Größe der Ersatzbeschaffungsfahrzeuge zu entscheiden. Die jeweiligen Fahrzeugtypen TSF, TSF-W 6,3 t, TSF-W 7,5 t (Fahrgestell dieser Fahrzeuge wird nicht mehr hergestellt) und STLF (neue Bezeichnung MLF) – (TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug, STLF = Staffellöschfahrzeug bzw. MLF = Mittellöschfahrzeug) werden im Rahmen der Sitzung des Brandschutzausschusses vorgestellt.

 

Von der Verwaltung wird hierzu vorgeschlagen, dass bei zukünftigen Ersatzbeschaffungen Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung ein TSF-W 6,3 t nach DIN-Norm zzgl. einzelner Zusatzbeladungen erhalten sollten, damit auch dem demografischen Wandel Rechnung getragen werden kann und mögliche Fahrzeugumsetzungen ohne Probleme vollzogen werden können, weil mit dieser Beschlussfassung alle Fahrzeuge weitgehend identisch sind.


Die Kosten für die Fahrzeugbeschaffungen werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für die jeweiligen Haushaltsjahre angesetzt.


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung bei anstehenden Ersatzbeschaffungen gemäß dem Feuerwehrkonzept ein TSF-W 6,3 t nach DIN-Norm zzgl. einzelner Zusatzbeladungen erhalten (Grundsatzbeschluss).