Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung
Vorlage
085/2012 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Diese trifft Regelungen, auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind. Deren Inhalt wird durch das Gesetz in § 69 NKomVG selbst und an anderer Stelle des Gesetzes (z. B. § 62 Absatz 3 NKomVG) nur punktuell festgelegt. Das Gesetz überlässt es im Übrigen - mehr noch als in den Vorläuferregelungen - dem Rat, seine innere Organisation und seine Willensbildung selbst zu organisieren (Strukturierung des Sitzungsablaufes, Redeordnung usw.). Damit stärkt das Gesetz die auch für kommunale Volksvertretungen anerkannte Geschäftsordnungsautonomie.

 

Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung ist dem neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht angepasst worden. Als Orientierungshilfe diente hierzu die von den Kommunalen Spitzenverbänden (NSGB und NST) herausgegebene Mustergeschäftsordnung sowie die bereits erlassene Geschäftsordnung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Geschäftsordnung.