Aufgrund der neuen Regelung
zur Nutzung des papierlosen Ratsinformationssystems in der Geschäftsordnung vom
15.05.2012 ist eine Anpassung der Entschädigungssatzung seitens der Mitglieder
des Samtgemeinderates angeregt worden.
Diese Regelung wurde in der
beiliegenden Änderungssatzung im § 2 Absatz 1a umgesetzt.
Weiterhin wird im Bezug auf
den neuen Absatz 4 des § 19 (Fraktionen und Gruppen) eine klare Regelung zu der
„Fraktions-/Gruppenentschädigung“ im § 3 Absatz 4a vorgeschlagen.
Der Samtgemeinderat
beschließt die vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und
Aufwandsentschädigung.