Mit anliegendem
Schreiben beantragt die Firma Schulz GbR, Jabel, die Nutzung des
Wirtschaftsweges (Flurstück 92/5) südlich der Ortslage Jabel zur Erschließung
ihrer Lagerhallen und Biogasanlage.
Die Angelegenheit ist
bereits Anfang 2011 im Rahmen des immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens
für die Biogasanlage beraten worden.
Seinerseits war
vorgesehen, den Wirtschaftsweg als alleinige Erschließungsstraße zu nutzen. Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat einer solchen Nutzung nur zugestimmt,
sofern der Weg vom Kostenträger auf Bauklasse V verstärkt würde.
Daraufhin wurde
entschieden, den Weg nicht zu nutzen. Stattdessen hat der Betreiber der
Biogasanlage einen Zufahrtsweg auf dem eigenen Grundstück mit Anbindung an die
Ortsverbindungsstraße hergestellt. Mit diesem eigenen Erschließungsweg ist die
Anlage genehmigt worden.
Nunmehr ist abweichend
von der bisherigen Regelung eine Nutzung wie im anliegenden Antrag beschrieben
vorgesehen.
Trotz der Reduzierung
der Fahrten auf eine Richtung ergibt sich aus den im ursprünglichen Antrag
genannten Transporten weiterhin ein Bauklasse V. Aus technischer Sicht kann
daher der Nutzung nicht zugestimmt werden, da der Weg Schaden nehmen würde.
Ohne
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