Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes für das Haushaltsjahr 2010 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
095/2012 ST
Aktenzeichen
202501SG:2010
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 129 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

 

Der Stadtdirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen.

 

Der Rat sollte gemäß § 129 (1) NKomVG über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen und zugleich über die Entlastung entschieden haben.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wurde am 16. Juni 2010 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Haushaltsrechnung schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

 

Einnahmen                  =      10.051.707,27 €

Ausgaben                    =      10.471.337,88 €

Fehlbetrag                   =            419.630,61 €

 

Vermögenshaushalt

 

Einnahmen                  =         1.534.992,31 €

Ausgaben                    =         1.534.992,31 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2010 vom 30. November 2011 wurde der Stadt Lüchow (Wendland) am 5. Dezember 2011 zugeleitet.

 

Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.1 Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt

 

In der Stellungnahme zum Prüfbericht 2009 wurde zu dem Thema Stellung bezogen. Inzwischen wurden die vorhandenen Haushaltsausgabereste zumindest bei der ehemaligen Haushaltsstelle 6300.9500 größtenteils abgebaut.

 

Zu 4.2 Vertragsangelegenheiten

 

Inzwischen wurde eine Nutzungsvereinbarung mit dem Fremdenverkehrsverein abgeschlossen.

Die Anpassung des Mietvertrages wird vorgenommen.

 

 

Zu 4.3 Sicherheitsbeträge

 

Die Auszahlung an die betreffenden Firmen ist bereits erfolgt.

 

Zu 4.4 Regulierung eines Schadens

 

Zukünftig werden die Fristen genau beachtet.

 

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch angespannt zu bezeichnen. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch eine deutliche Verbesserung eingetreten, indem durch einen strukturellen Sollüberschuss der abzutragende Sollfehlbetrag wesentlich reduziert werden konnte.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Absatz 1 NKomVG bestätigt, dass

 

-                      der Haushaltsplan eingehalten wurde,

-                      die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

-           bei den Einnahmen und Ausgaben des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

-           die Jahresrechnung sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Einnahmen und Ausgaben enthält und sie die tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage darstellt.

 

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des Stadtdirektors gemäß § 129 NKomVG entgegenstehen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2010 festzustellen und

 

b)         dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.