Das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 129 vor, dass die
Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
aufzustellen ist.
Der Stadtdirektor hat
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie
mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu
diesem Bericht dem Rat vorzulegen.
Der Rat sollte gemäß §
129 (1) NKomVG über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen und zugleich über die Entlastung entschieden
haben.
Die Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2010 wurde am 16. Juni 2010 aufgestellt und vom Stadtdirektor
auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Haushaltsrechnung
schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 10.051.707,27 €
Ausgaben = 10.471.337,88 €
Fehlbetrag = 419.630,61 €
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 1.534.992,31 €
Ausgaben = 1.534.992,31 €
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr
2010 vom 30. November 2011 wurde der Stadt Lüchow (Wendland) am 5. Dezember 2011
zugeleitet.
Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen,
Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.1 Haushaltsausgabereste im
Vermögenshaushalt
In der Stellungnahme zum Prüfbericht 2009
wurde zu dem Thema Stellung bezogen. Inzwischen wurden die vorhandenen
Haushaltsausgabereste zumindest bei der ehemaligen Haushaltsstelle 6300.9500
größtenteils abgebaut.
Zu 4.2 Vertragsangelegenheiten
Inzwischen wurde eine Nutzungsvereinbarung
mit dem Fremdenverkehrsverein abgeschlossen.
Die Anpassung des Mietvertrages wird
vorgenommen.
Zu 4.3 Sicherheitsbeträge
Die Auszahlung an die betreffenden Firmen
ist bereits erfolgt.
Zu 4.4 Regulierung eines Schadens
Zukünftig werden die Fristen genau
beachtet.
Das Prüfungsergebnis ist vom
Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:
Die finanziellen Verhältnisse der Stadt
Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als noch angespannt
zu bezeichnen. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch eine deutliche Verbesserung
eingetreten, indem durch einen strukturellen Sollüberschuss der abzutragende
Sollfehlbetrag wesentlich reduziert werden konnte.
Der Jahresabschluss entspricht den
gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen
enthält, wird gemäß § 156 Absatz 1 NKomVG bestätigt, dass
-
der Haushaltsplan
eingehalten wurde,
-
die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei
den Einnahmen und Ausgaben des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
- die
Jahresrechnung sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Einnahmen und Ausgaben
enthält und sie die tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage darstellt.
Die Prüfung hat nach Auffassung des
Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des
Stadtdirektors gemäß § 129 NKomVG entgegenstehen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) die
vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der
Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2010 festzustellen und
b) dem Stadtdirektor
gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.