Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes für das Haushaltsjahr 2008 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
097/2012 ST
Aktenzeichen
202501SG:2010
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 129 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

 

Der Stadtdirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen.

 

Der Rat sollte gemäß § 129 (1) NKomVG über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen und zugleich über die Entlastung entschieden haben.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wurde am 14. April 2009 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Haushaltsrechnung schließt wie folgt ab:

 

            Verwaltungshaushalt

 

            Einnahmen    =    11.888.514,57 €

            Ausgaben      =    11.888.514,57 €

 

            Vermögenshaushalt

 

            Einnahmen    =      3.058.623,78 €

            Ausgaben      =      3.058.623,78 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2008 vom 8. November 2011 wurde der Stadt Lüchow (Wendland) am 24. November 2011 zugeleitet. Da zunächst die Abrechnung zur 850-Jahr-Feier erfolgen musste, wird der Prüfbericht erst jetzt zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.1 Stadtjubiläum

 

Dem Rechnungsprüfungsamt wurde eine Abrechnung der 850-Jahr-Feier vorgelegt und sie wurde akzeptiert.

 

Zu 4.2 Pacht Pavillon Busbahnhof

 

Inzwischen wurde der Pachtvertrag zum 31. Dezember 2010 gekündigt. Auf Grund der geringen Einnahmen wurde von einer gewerblichen Weiterverpachtung des Pavillons abgesehen.

Laut Beschluss vom 8. November 2010 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) wurde der Pavillon dem Tourismusverein Region Wendland e. V. im Rahmen der Fremdenverkehrsförderung kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Zu 4.3 Hallenbadsanierung

 

Auf eine Rückforderung der Mehrwertsteuer wird verzichtet, um den Zuschussbedarf der Bäder Betriebs GmbH nicht zu erhöhen.

 

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

"Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu bezeichnen.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Absatz 1 NKomVG bestätigt, dass

 

-                      der Haushaltsplan eingehalten wurde

-           die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind

-           bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist

-           die Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulden grundsätzlich eingehalten worden ist. Im Wege der Umstellung auf DOPPIK wird das Anlageverzeichnis zurzeit überarbeitet und neu erstellt.

 

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des Stadtdirektors gemäß § 129 NKomVG entgegenstehen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2008 festzustellen und

 

b)         dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.