Das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 129 vor, dass die
Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen
ist.
Der Stadtdirektor hat
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie
mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu
diesem Bericht dem Rat vorzulegen.
Der Rat sollte gemäß §
129 (1) NKomVG über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen und zugleich über die Entlastung entschieden
haben.
Die Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2008 wurde am 14. April 2009 aufgestellt und vom
Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Haushaltsrechnung
schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 11.888.514,57
€
Ausgaben = 11.888.514,57
€
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 3.058.623,78
€
Ausgaben = 3.058.623,78
€
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das
Haushaltsjahr 2008 vom 8. November 2011 wurde der Stadt Lüchow (Wendland) am
24. November 2011 zugeleitet. Da zunächst die Abrechnung zur 850-Jahr-Feier
erfolgen musste, wird der Prüfbericht erst jetzt zur Entscheidung vorgelegt.
Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen,
wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.1 Stadtjubiläum
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde eine
Abrechnung der 850-Jahr-Feier vorgelegt und sie wurde akzeptiert.
Zu 4.2 Pacht Pavillon Busbahnhof
Inzwischen wurde der Pachtvertrag zum 31.
Dezember 2010 gekündigt. Auf Grund der geringen Einnahmen wurde von einer
gewerblichen Weiterverpachtung des Pavillons abgesehen.
Laut Beschluss vom 8. November 2010 durch
den Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) wurde der Pavillon dem
Tourismusverein Region Wendland e. V. im Rahmen der Fremdenverkehrsförderung
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zu 4.3 Hallenbadsanierung
Auf eine Rückforderung der Mehrwertsteuer
wird verzichtet, um den Zuschussbedarf der Bäder Betriebs GmbH nicht zu
erhöhen.
Das Prüfungsergebnis ist vom
Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:
"Die finanziellen Verhältnisse der
Stadt Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als geordnet zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss entspricht den
gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen
enthält, wird gemäß § 156 Absatz 1 NKomVG bestätigt, dass
-
der Haushaltsplan
eingehalten wurde
- die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind
- bei
den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
- die
Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulden grundsätzlich
eingehalten worden ist. Im Wege der Umstellung auf DOPPIK wird das
Anlageverzeichnis zurzeit überarbeitet und neu erstellt.
Die Prüfung hat nach Auffassung des
Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des
Stadtdirektors gemäß § 129 NKomVG entgegenstehen.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt,
a) die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt
Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2008 festzustellen und
b) dem Stadtdirektor gemäß
§ 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.