Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung vom 15. Mai 2012
Vorlage
056/2012 SG
Aktenzeichen
102004SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 15. Mai 2012 die aktuelle Geschäftsordnung beschlossen. Der § 19 „Fraktionen und Gruppen“ erhielt entgegen des Verwaltungsentwurfes, auf Antrag im Samtgemeindeausschuss durch Herrn Schemionek, im Absatz 4 mehrheitlich folgende vorliegende endgültige Fassung:

 

„Auch Fraktionen können sich zu Gruppen zusammenschließen. Sämtliche Rechte und Pflichten nach dem NKomVG und dieser Geschäftsordnung verbleiben dabei bei den Fraktionen, soweit nicht die Gruppen diese durch ausdrückliche Erklärung beansprucht.“

 

Im Hinblick auf die Gruppenbildungen im Samtgemeinderat und die damit verbundenen neuen Gegebenheiten von Fraktionen und Gruppen im Samtgemeinderat wurde nun festgestellt, dass die momentane Formulierung missverständlich formuliert ist und nicht mit dem Gesetz (NKomVG) im Einklang steht.

 

Eine Fraktion oder Gruppe kann nicht einerseits selbständig und andererseits gruppenangehörig sein. Das wäre auch mit dem Grundsatz nicht vereinbar, da Fraktionen und Gruppen auf eine Zusammenarbeit gerichtete Zusammenschlüsse sind (§ 19 Absatz 1 und 2 Geschäftsordnung). § 57 Absatz 1 NKomVG stellt Fraktionen und Gruppen gleichberechtigt nebeneinander und weist ihnen im weiteren Verlauf die gleichen Rechte zu. Diese Rechte können von Gesetzes wegen nur von einer Fraktion oder einer Gruppe wahrgenommen werden. Ist eine Fraktion oder Gruppe Mitglied einer Gruppe, dann nimmt diese deren kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr, so wie in einer Fraktion diese die Rechte ihrer Mitglieder wahrnimmt, soweit sie nicht selbst gewährleistet sind (wie z. B. das Antragsrecht jedes Ratsmitglieds). So formuliert war es auch im Entwurf der Geschäftsordnung - angelehnt an die Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) -.

 

Es wird vorgeschlagen, die bestehende Regelung in § 19 Absatz 4 der Geschäftsordnung durch die der Mustergeschäftsordnung des NSGB zu ersetzen. Diese lautet wie folgt:

 

„Die Gruppe nimmt anstelle der an ihr beteiligten Fraktionen oder Gruppen deren kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr“.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Regelung in § 19 Absatz 4 der Geschäftsordnung vom 15. Mai 2012 wie folgt zu ersetzen:

 

„Die Gruppe nimmt anstelle der an ihr beteiligten Fraktionen oder Gruppen deren kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr.“